Hallo Katy,
der Antwort von Werner67 kann ich mich anschließen.
Die Ausgleichszahlung ist nicht möglich, da Sie ohne Abschlag in Rente gehen.
Seit dem 1. Januar 2017 können aber auch Altersvollrentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze "normale" freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag aktuell monatlich 83,70 Euro / Höchstbeitrag aktuell monatlich 1209,00 Euro) zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=31