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Experten-Antwort

Ausgleich von Rentenminderung aufgrund von Auslandszeiten innerhalb der EU

von Steven26.02.2018 | 15:39
413 Ansichten
3 Antworten

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Ich war von 2006-2010 in den Niederlanden sozialversicherungspflichtig beschäftigt und habe in dieser Zeit Rentenbeiträge in NL gezahlt und einen entsprechenden 'AOW'-Anspruch bei der sociale verzekeringsbank erworben. Meine Frage ist, ob die Minderung der deutschen Rente aufgrund der vierjährigen 'Pause' durch eine oder mehrere freiwillige Nachzahlungen in die deutsche Rentenkasse nachträglich kompensiert werden kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Steven,

der Ausgleich durch freiwillige Nachzahlungen ist nicht möglich. Durch die EU-Regelungen im Rentenrecht werden Sie im Alter zwei Zahlungen bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt für die deutschen Zeiten und der niederländische Träger für die Zeiten in den Niederlanden. Ob die niederländischen Rentenzahlungen die Minderung ausgleicht, die Sie nicht gehabt hätten, wenn Sie ununterbrochen in Deutschland gearbeitet hätten, kann nicht gesagt werden, da jede Renten nach den jeweiligen Landesvorschriften berechnet werden.

Für die Erfüllung der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren in der Deutschen Rentenversicherung zählen die Jahre in den Niederlanden so, als hätten Sie diese Zeiten in Deutschland zurückgelegt.

Damit diese Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf durch die Zeiten in den Niederlanden geschlossen wird, empfehlen wir Ihnen, im Rahmen einer Kontenklärung, die Zeiten in den Niederlanden bei der Deutschen Rentenversicherung anzugeben und entsprechende Nachweise der Sociale Verzekeringsbank in Kopie beizufügen.

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2 Antworten

Fastrentneram 26.02.2018 | 16:19
Nein! Es entsteht keine Lücke oder Pause, da Sie ja in den Niederlanden versicherungspflichtig beschäftigt waren und diese Zeiten bei Rentenbeginn zu einer zwischenstaatlichen Berechnung führen. Im Übrigen zahlt Ihnen der niederländische Träger für diese Zeit eine Rente.
W*lfgangam 26.02.2018 | 19:50
Hallo Steven, eine 'Kompensation' dieser Lücke im dtsch. Rentenkonto ist nicht möglich. Möglich ist aber die Ausgleichszahlung für eine später erwartete Rentenminderung für die Altersrente ab 63. Das ist ab Alter 50 möglich ...wenn Sie kurz davor stehen, sollten Sie sich bei der nächsten Beratungsstelle dazu informieren lassen. Geben Sie über die Suchfunktion "Ausgleichszahlung" ein und Sie erhalten weitere hilfreiche Beiträge. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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