Hallo User Steven,
der Ausgleich durch freiwillige Nachzahlungen ist nicht möglich. Durch die EU-Regelungen im Rentenrecht werden Sie im Alter zwei Zahlungen bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt für die deutschen Zeiten und der niederländische Träger für die Zeiten in den Niederlanden. Ob die niederländischen Rentenzahlungen die Minderung ausgleicht, die Sie nicht gehabt hätten, wenn Sie ununterbrochen in Deutschland gearbeitet hätten, kann nicht gesagt werden, da jede Renten nach den jeweiligen Landesvorschriften berechnet werden.
Für die Erfüllung der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren in der Deutschen Rentenversicherung zählen die Jahre in den Niederlanden so, als hätten Sie diese Zeiten in Deutschland zurückgelegt.
Damit diese Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf durch die Zeiten in den Niederlanden geschlossen wird, empfehlen wir Ihnen, im Rahmen einer Kontenklärung, die Zeiten in den Niederlanden bei der Deutschen Rentenversicherung anzugeben und entsprechende Nachweise der Sociale Verzekeringsbank in Kopie beizufügen.