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Experten-Antwort

Auskunft über Rente

von Jesus08.06.2017 | 09:39
1086 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach fast 25 Jahren in Deutschland, lebe ich zur Zeit in Spanien. In Februar dieses Jahres ging ich in Rente. Ich habe alle meine Dokumentation zur Deutschen Rentenversiecherung geschickt, aber noch keine Nachricht bekommen. In Spanien hat man mir gesagt dass ich diese Formalitäten in Deutschland erledigen muss bevor ich die Spanische Rente bekomme, aber nach mehr als 3 Monaten habe ich keine Meldung aus Deutschland erhalten. Ich habe vor 2 Wochen on line kontaktiert aber keine Antwort bekommen. Ich würde gerne wissen wo ich mich melden kann um zu wissen wie lange es dauern kann, da ich seit Februar kein Einkommen erhalten habe (weder aus Spanien noch aus Deutschland). Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jesus,

wie bereits ausgeführt wurde ist der Wohnortträger nach Art. 47 EWGV 987/2009 der zuständige Träger. Als Kontaktträger hat er u. a. die Aufgabe, zwischen Antragsteller und beteiligte Träger zu vermitteln. Ich würde mich nochmals an den spanischen Träger mit der Bitte wenden, beim deutschen Träger bezüglich des Verfahrensstandes nachzufragen.

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12 Antworten

****am 08.06.2017 | 10:29
Hallo Jesus, wenn Sie ihren Wohnsitz in Spanien haben und auch ein Anspruch auf Zahlung einer Rente aus Spanischen haben ist ihr Ansprechpartner in Spanien das Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS) Subdirección General de Gestión de Prestaciones Colaboración Internacional de Pensiones c/ Padre Damián, 4 - 6 28036 MADRID SPANIEN. Die INSS informiert die Deutsche RV über die Rentenantragstellung in Spanien und die Deutsche RV prüft anschließend ob schon ein Anspruch auf Rente aus D besteht unter Berücksichtigung der Spanischen Versicherungszeiten, darüber erhalten Sie und die INSS einen Bescheid. Die Aussage das sie die Formalitäten in Deutschland erledigen müssen aus eindeutig falsch und entspricht nicht den Regelungen der EG Verordnungen Nummer 883/2004 und Nummer 987/2009
W*lfgangam 08.06.2017 | 21:02
Zitat von **** anzeigen
**** schrieb

beim rathaus eher nicht.[/quote]Hallo KSC,

ich brech' deswegen nicht gleich zusammen, wenn 3-5 Fälle dieser Art im Jahr bei mir landen und ich vermittelnd helfen kann - und die Frage der Zuständigkeit kann man sicher immer voranstellen ...aber, geht es um mich oder die Ratsuchenden?!

Ja, ich verkenne nicht, dass es da auch 'Scheuklappen-MA' gibt, die in Fleisch und Blut reine Beamtengene haben, 'Frischlinge' wie bereits mit Moder-Deo behaftete ;-)

Wir tun/geben unser Bestes, auf beiden Seiten der RV – ansonsten ist der Platz fehlbesetzt.

Gruß

w.

[/quote]

Hallo W*lfgang,

es geht nicht um " nicht wollen, oder können" auf Deutscher Seite, sondern der Verweis an den zuständigen Träger des Wohnsitzstaates hat schon seinen Sinn, auch wenn einzelne Mitarbeiter der ausländischen Antragsaufnehmenden Stellen oder der Ausländischen RV- Träger manchmal nicht den nötigen Elan oder das Fachwissen haben welches erforderlich ist um einen Rentenantrag mit Auslandsberührung aufzunehmen.

Aber das ein Problem des Wohnstaates und nicht irgend einer Antragsaufnehmenden Stelle in D!

Es hat aber hauptsächlich praktische Gründe, das der Antrag über den Träger des Wohnsitzstaates gestellt wird, denn dann werden alle für die Berechnung der Deutschen Rente erforderlichen Angaben (Beitragszeiten, Wohnzeiten, KVDR, evtl. Einkommen ab RT-Beginn usw.) elektronisch vom ausländischen RV-Träger gemeldet, was natürlich massive Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit hat.

Nicht umsonst ist diese Verfahrensweise in der EG VO so festgelegt worden.

Noch ein schönes WE

...aber wohl schon mal der bessere/sichere Weg, nicht der 'optimalen' Bürokratie des Heimatlandes ausgeliefert zu sein ;-) Hallo Jesus, Idee: wählen Sie die Chat-Funktion der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_S… alternativ die Service-Hotline: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_S… oder wählen Sie einfach erst mal zentral die Nr. der DRV Bund: 030 865-0 mit entsprechender Auslandsvorwahl, um ggf. den richtigen Ansprechpartner/richtige DRV ans Tel. zu bekommen. Kann allerdings bei dieser/den zentralen Vermittlungsstellen sehr lange dauern (sind schon mal locker 15 min drin), bevor Sie aus der Warteschleife erhört werden. Nebenbei wäre auch entsprechend Ihrem letztem Wohnort das dortige Versicherungsamt/Rathaus in der kreisfreien Stadt oder Landkreis für Sie 'zuständig' und managte das freundlicherweise – Anruf, E-Mail sollte kein Problem sein. Gruß w.
KSCam 08.06.2017 | 21:33
Na, dass das letzte deutsche Rathaus hocherfreut beim Rentenantrag jubiliert und mithilft, mag zwar vorkommen ist aber garantiert nicht überall Standard. Und wenn der Rathausbedienstet die Zuständigkeit prüft hat der Spanier verloren. Zunächst wird dort wenig Begeisterung vorherrschen wenn ein Ex Bürger aus dem Ausland kommt und fordert: "ich habe vor 10 Jahren mal hier gewohnt, lebe jetzt in Spanien, nun helft mir bitte mal beim Rentenantrag, weil die Behörden meines Heimatlandes keine Lust haben zu helfen". Ich würde es jedem meiner Rathäuser im Landkreis raten, diesen Fall an die nächste DRV Beratungsstelle zu schicken.....:) Ich weiß das ist ein Eigentor, weil ich es dann machen muss.....aber bei der DRV gehört es zum Job, beim rathaus eher nicht.
W*lfgangam 08.06.2017 | 23:15
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC, ich brech' deswegen nicht gleich zusammen, wenn 3-5 Fälle dieser Art im Jahr bei mir landen und ich vermittelnd helfen kann - und die Frage der Zuständigkeit kann man sicher immer voranstellen ...aber, geht es um mich oder die Ratsuchenden?! Ja, ich verkenne nicht, dass es da auch 'Scheuklappen-MA' gibt, die in Fleisch und Blut reine Beamtengene haben, 'Frischlinge' wie bereits mit Moder-Deo behaftete ;-) Wir tun/geben unser Bestes, auf beiden Seiten der RV – ansonsten ist der Platz fehlbesetzt. Gruß w.
****am 09.06.2017 | 09:08
Zitat von W*lfgang anzeigen
beim rathaus eher nicht.
Hallo KSC, ich brech' deswegen nicht gleich zusammen, wenn 3-5 Fälle dieser Art im Jahr bei mir landen und ich vermittelnd helfen kann - und die Frage der Zuständigkeit kann man sicher immer voranstellen ...aber, geht es um mich oder die Ratsuchenden?! Ja, ich verkenne nicht, dass es da auch 'Scheuklappen-MA' gibt, die in Fleisch und Blut reine Beamtengene haben, 'Frischlinge' wie bereits mit Moder-Deo behaftete ;-) Wir tun/geben unser Bestes, auf beiden Seiten der RV – ansonsten ist der Platz fehlbesetzt. Gruß w.
Hallo W*lfgang, es geht nicht um " nicht wollen, oder können" auf Deutscher Seite, sondern der Verweis an den zuständigen Träger des Wohnsitzstaates hat schon seinen Sinn, auch wenn einzelne Mitarbeiter der ausländischen Antragsaufnehmenden Stellen oder der Ausländischen RV- Träger manchmal nicht den nötigen Elan oder das Fachwissen haben welches erforderlich ist um einen Rentenantrag mit Auslandsberührung aufzunehmen. Aber das ein Problem des Wohnstaates und nicht irgend einer Antragsaufnehmenden Stelle in D! Es hat aber hauptsächlich praktische Gründe, das der Antrag über den Träger des Wohnsitzstaates gestellt wird, denn dann werden alle für die Berechnung der Deutschen Rente erforderlichen Angaben (Beitragszeiten, Wohnzeiten, KVDR, evtl. Einkommen ab RT-Beginn usw.) elektronisch vom ausländischen RV-Träger gemeldet, was natürlich massive Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit hat. Nicht umsonst ist diese Verfahrensweise in der EG VO so festgelegt worden. Noch ein schönes WE
Grokoam 09.06.2017 | 13:49
Zitat von W*lfgang anzeigen
beim rathaus eher nicht.
Hallo KSC, ich brech' deswegen nicht gleich zusammen, wenn 3-5 Fälle dieser Art im Jahr bei mir landen und ich vermittelnd helfen kann - und die Frage der Zuständigkeit kann man sicher immer voranstellen ...aber, geht es um mich oder die Ratsuchenden?! Ja, ich verkenne nicht, dass es da auch 'Scheuklappen-MA' gibt, die in Fleisch und Blut reine Beamtengene haben, 'Frischlinge' wie bereits mit Moder-Deo behaftete ;-) Wir tun/geben unser Bestes, auf beiden Seiten der RV – ansonsten ist der Platz fehlbesetzt. Gruß w.
Ja klar, Du bist der Robin Hood der RV. Wie kann ein einzelner "Mensch" nur so Großkotzig sein.
Genervteram 09.06.2017 | 20:32
Ja klar, Du bist der Robin Hood der RV. Wie kann ein einzelner "Mensch" nur so Großkotzig sein. [/ Und wie kann man nur so ein Vollpfosten wie GroKo werden? Zumindestenst versucht er nicht, seinen eigentlichen Titel " Großkotz" zu verbergen!
W.Jostam 09.06.2017 | 21:44
Nur an den Fragesteller und Experten, es ist leider wirklich so dass die (mal so auch gut geplante) europaeische Gesetzgebung mehr oder weniger noch nicht lokal angekommen ist, mein Fall in IT, aber da moechte ich nicht wissen wie dann "Behoerden" in SP,GR,Slowenien, TR usw. funktionieren ... Die lassen die Leute eher verhungern als mal was zu machen. So weiter dazu, bitte keine nichtzutreffenden und nicht hilfreichen Kommentare der bekannten, Ihr habt keine Ahnung wass da eigentlich abgeht ! W.Jost
Grokoam 10.06.2017 | 06:56
Ja klar, Du bist der Robin Hood der RV. Wie kann ein einzelner "Mensch" nur so Großkotzig sein. [/ Und wie kann man nur so ein Vollpfosten wie GroKo werden? Zumindestenst versucht er nicht, seinen eigentlichen Titel " Großkotz" zu verbergen!
Immerhin beherrscht mein Freund "Groko" die Zitierfunktion, während Du offensichtlich noch viel Nachhilfeunterricht benötigst. :-)
Lass doch den Betonkopf labern- ;-)
Genervteram 10.06.2017 | 13:34
Lass doch den Betonkopf labern- ;-)
GroKo, wie ist es eigentlich möglich, dass Du in der psychiatrischen Anstalt in der Du untergebracht bist, Zugang zum Internet hast? Wissen Deine Ärzte davon oder gehört das zur Therapie?
Grokoam 10.06.2017 | 14:36
Lass doch den Betonkopf labern- ;-)
GroKo, wie ist es eigentlich möglich, dass Du in der psychiatrischen Anstalt in der Du untergebracht bist, Zugang zum Internet hast? Wissen Deine Ärzte davon oder gehört das zur Therapie?
Als mein Zimmernachbar solltest Du das doch wissen.
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