Auslandsrente

von
Michel

Frage an die Experten:
Der Rentner R bezieht eine Altersrente der deutschen Rentenversicherung.
Diese Rente ist krankenversicherungspflichtig in Deutschland.
Daneben bezieht der Rentner R noch eine Alters- bzw. Invalidenrente aus dem Ausland (Luxemburg). Frage: Ist die Auslandsrente in Deutschland krankenvericherungspflichtig?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

von
Schade

diese Frage müssen Sie an Ihre Krankenkasse richten.

Für die Berechnung der KV Beiträge sind die - nicht die RV zuständig.

Experten-Antwort

Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Frage betrifft aber das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Krankenkasse.

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