Frage an die Experten: Der Rentner R bezieht eine Altersrente der deutschen Rentenversicherung. Diese Rente ist krankenversicherungspflichtig in Deutschland. Daneben bezieht der Rentner R noch eine Alters- bzw. Invalidenrente aus dem Ausland (Luxemburg). Frage: Ist die Auslandsrente in Deutschland krankenvericherungspflichtig? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
12.02.2008, 21:36
von
Schade
diese Frage müssen Sie an Ihre Krankenkasse richten.
Für die Berechnung der KV Beiträge sind die - nicht die RV zuständig.
13.02.2008, 09:47
Experten-Antwort
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Frage betrifft aber das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Krankenkasse.