Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Auslandsrente

von Marina04.07.2016 | 12:48
1567 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mein Mann ist vor einiger Zeit verstorben und die Rentenversicherung hat daraufhin beim Antrag auf Witwenrente auch direkt in uneren Ursprungsland (Kroatien - wir sind beide kroatische Staatsbürger, haben aber fast das ganze Leben in Deutschlang gearbeitet) einen Rentenantrag gestellt. Zu meiner Überraschung steht mir nun auch eine kleine Witwenrente von dort zu. Ich soll jetzt Unterlagen, wie z.b. die deutsche Rentenversicherungs-Nr., Kontonr. einmal an die Behörden in Kroatien senden, damit mir die Rente überwiesen wird. Nun zu meiner Frage: 1) Wird diese kroatische Rente nun mit der Deutschen "verbunden" bzw. taucht sie im Deutschen Rentenbescheid auf? Oder sind das zwei vollkommen unabhängig voneinander existierende Renten? 2) Falls sie im deutschen Rentenbescheid auftaucht, muss ich dann Steuern / Sozialabgaben nach deutschen oder kroatischen Recht auf diese Rente zahlen? Danke schon einmal im Vorraus Marina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die deutsche Witwenrente und die kroatische Witwenrente werden getrennt gezahlt. Die kroatische Witwenrente wird aus Kroatien gezahlt. Dadurch taucht die kroatische Witwenrente auch nicht im Bescheid über die deutsche Witwenrente auf.

Als Verbindungsstelle für Kroatien kann Ihnen die

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Am Alten Viehmarkt 2

84028 Landshut

Tel.: 0871/81-0

genauere Auskunft über die Zahlweise, die Sozialausgaben usw. geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

0Xam 04.07.2016 | 16:02
Hallo Marina, wer hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie irgendwelche Angaben / Unterlagen nach Kroatien schicken sollen? Grundsätzlich machen Sie gegenüber der entsprechenden Verbindungsstelle in Deutschland (z.B. der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut) die Angaben und reichen dort auch alle erforderlichen Unterlagen ein. Die Deutsche Rentenversicherung leitet dann das Rentenverfahren in Kroatien ein. Falls Sie aus Kroatien eine Rente erhalten, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse mitteilen, da auch Rentenzahlungen aus dem Ausland beitragspflichtig sind.
W*lfgangam 04.07.2016 | 19:05
Zitat von 0X anzeigen
Hallo 0X, vielleicht der kroatische Versicherungsträger selbst - haben vielleicht die auch eine funktionierende Verwaltung?! ;-) Was nicht unüblich ist, dass die erforderlichen Daten von ausländischen Versicherungsträgern nachgefragt werden - die DRV-Verbindungsstelle ist grundsätzlich nur 'Übermittler' des Antrags. Der Hinweis zur dtsch. KV/Auslandsrente war übrigens gut! Gruß w.
Anton R.am 05.07.2016 | 19:36
Zitat von W*lfgang anzeigen
wer hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie irgendwelche Angaben / Unterlagen nach Kroatien schicken sollen?
Hallo 0X, vielleicht der kroatische Versicherungsträger selbst - haben vielleicht die auch eine funktionierende Verwaltung?! ;-) Was nicht unüblich ist, dass die erforderlichen Daten von ausländischen Versicherungsträgern nachgefragt werden - die DRV-Verbindungsstelle ist grundsätzlich nur 'Übermittler' des Antrags. Der Hinweis zur dtsch. KV/Auslandsrente war übrigens gut! Gruß w.
Ja, der Hinweis auf die im Jahr 2011 eingeführten Pflicht, in Deutschland für ausländische Renten Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zu leisten, ist richtig. Die ausländische Rente bekommt man nach Vorlage einer Lebesbescheinigung idR alle drei Monate rückwirkend überwiesen, aber die Beiträge muss man an die Krankenkasse monatlich leisten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026