Hallo, Gabriela,
zunächst gehen wir davon aus, dass es sich um Zeiten in Polen handelt, die nach FRG Recht (Aussiedler) bzw. DPSVA Anrechnung gefunden haben. Einschränkungen können sich für Sie ergeben, wenn Sie von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat oder außerhalb eines Mitgliedstaates verziehen und in Ihrer deutschen Rente auch ausländische Zeiten (wie etwa Versicherungszeiten nach dem deutschpolnischen Abkommen von 1975 oder nach FRG-Recht) enthalten sind. Es kann bei dauerhaftem Verzug in einen Mitgliedsstaat zu Einschränkungen kommen, wenn Zeiten nach DPSVA 1975 bei der Rentenberechnung berücksichtigt worden sind. Halten Sie sich dauerhaft außerhalb der Mitgliedstaaten auf, kann es ebenso zu Einschränkungen kommen. Das betrifft Rentner, in deren Rente auch Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind. Das sind zum Beispiel Zeiten, die Vertriebenen und Aussiedlern für ihre Zeiten in den osteuropäischen Herkunftsgebieten angerechnet werden. Informieren Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe darüber, in wie weit Sie konkret von diesen Regelungen betroffen wären.