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Experten-Antwort

Aussparung nach § 48 (3) SGB X

von Peter29.01.2019 | 11:26
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7 Antworten

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Guten Tag! Ich habe einen Beschluss beim örtl. zuständigen SG erwirkt. Der Bescheid meiner Rentenversicherung war rechtswidrig begünstigend. Das SG hat zu meinen Gunsten die Auszahlung eines Rentenbetrages beschlossen. Nun informiert mich der Rententräger, dass er den Beschluss umsetzen wird, aber künftig zu einer Aussparung verpflichtet ist. Was bedeuted das? Werden evtl. künftige Rentenerhöhungen ab 01.07. eines jeden Jahres solange ausgesetzt und verrechnet, bis der ausbezahlte Betrag wieder erreicht (eingespart) ist? Bedeuted das nicht ein Aushebeln des SG-Beschlusse durch die Hintertür? MfG Peter

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Peter,

oder sollen wir sagen Hallo Peter und MIR? :-) So stellt man sich manchmal dieses Forum vor. In einfacher Sprache komplexe Sachverhalte dargestellt und erläutert. Der Fragende ist zufrieden. Vielen Dank für die Unterstützung hier an MIR, ferner auch vielen Dank an alle anderen, die sich hier die Mühe machen, Fragen konstruktiv zu beantworten.

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6 Antworten

MIRam 29.01.2019 | 12:07
Ganz im Gegenteil. Ein rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt kann nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Ist das nicht der Fall, kommt die sogenannte Aussparung zu tragen. Wie das abläuft, haben Sie ja selber schon sehr gut beschrieben.
Peteram 29.01.2019 | 13:53
Vielen Dank MR! Nun musss ich wohl jede Rentenerhöhung ca. 3 J. im Auge behalten, dass nicht mehr ausgespart wird, als durch den Beschluss erreicht wurde. Für mich ist das Handeln nach dem Motto "linke Tasche-rechte Tasche". Da jetzt ein neuer Bescheid gefertigt werden muss, ist ja zumindest der Rechtsweg wieder offen. Worin besteht dann eigentlich der Vorteil einen Prozess gewonnen zu haben? Peter
Peteram 29.01.2019 | 14:10
Danke, ich weiß nicht, ob ich auf der Leitung stehe, aber bedeuted das, es wird seitesn des Trägers jetzt weiterhin der ursprüngliche, zu hochberechnete, Rentenbetrag ausbezahlt, aber im Gegenzug dessen jährl. Anpassung zur Kompensation einbehalten (also "ausgespart") oder bedient man sich an dem längst modifizierten, niedrigeren -aber nun richtig berechneten- Rentenbetrag?
MIRam 29.01.2019 | 13:57
Das Sie zumindest eine gewisse Zeit, ganz legitim, eine zu hohe Rente beziehen.
MIRam 29.01.2019 | 14:28
Der zu unrecht zu hohe Rentenbetrag wird weiterhin ausgezahlt und zwar so lange, bis der korrekte Rentenbetrag durch die Anpassungen den zu hohen Rentenbetrag erreicht hat.
Peteram 29.01.2019 | 15:10
Vielen Dank für die schnelle Konkretisierung. Das wäre ja zunächst 1 Vorteil, eine Art Vorschuss auf die Zukunft. Also wird zunächst eine höhere Rente ausgezahlt, die in Zukunft langsam abgeschmolzen wird bis zur Parität. Damit kann man leben. Aber 1 neuer Bescheid wird wohl fällig werden, ansonsten erfolgen ja die Zahlungen ohne Rechtsgrundlage.
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