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Austritt aus pKV als Rentner

von Peter11.05.2009 | 12:47
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter hatte, als sie noch im Berufsleben stand, in die private Krankenversicherung gewechselt. Sie versäumte es, rechtzeitig wieder in die Gesetzliche KV zu wechseln und bezahlt jetzt monatlich von ihrer doch sehr schmalen Rente die privaten KV -Beiträge in Höhe von 300 Euro ca. mtl., die sie sich eigentlich nicht mehr leisten kann. Frage: Besteht die Möglichkeit dass sie wieder in die gesetzliche KV wechseln kann? Liebe Grüße Peter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise inhaltlich auf den Beitrag von "...".

Grundsicherung dürfte aufgrund der von Ihnen angegebenen Rentenhöhe für Ihre Mutter jedoch leider nicht bestehen.

12 Antworten

...am 11.05.2009 | 13:14
Nein! Aber fragen Sie doch mal bei der PKV nach dem sog. Basistarif. Dieser entspricht den Leistungen der gesetzl. KV und jeder muß m.E. ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge in diesen Tarif wechseln können.
KIKIam 11.05.2009 | 13:39
Das ist auch gut so! Sich immer das aussuchen was am besten passt. Sie suchen schon wieder danach! Warum unterstützen sie nicht ihre Mutter? Sagen sie nicht - sie könnten es nicht! Warum soll es die allgemeinheit tun!
Peteram 11.05.2009 | 13:17
Sorry, nur noch eine kurze Frage, dann geb ich Ruh :-) Meine Mutter kann auf Grund ihrer Rente und ihrer Kosten (Miete etc.) sich die Beiträge nicht mehr leisten. Gibt es hier keine Regelung? Z.B. dass man ab einer bestimmten Rente wieder zurückfällt in die gesetzliche KV? Ähnlich der Beitragsbemessungsgrenze oder so. Was würde passieren, wenn sie z.B. keine Zahlungen mehr leisten würde ?
...am 11.05.2009 | 13:35
wer als Altersrentner in der PKV ist, der hat keinerlei Chancen in die gesetzl. KV zurückzukehren. Seit dem 01.04.2007 MUSS jeder in Deutschland krankenversichert sein, privat oder gesetzlich. Die privaten Kassen müssen sogar jene, die wegen Säumigkeit in der Beitragszahlung rausgeschmissen wurden, wieder aufnehmen. Die PKV darf Ihnen also nicht kündigen, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden. Allerdings wird dann mit Sicherheit ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet - wobei meistens keine Arztkosten von der KK übernommen werden, solange die Beitragsrückstände bestehen - außer Notfallversorgung. In jedem Fall können Sie nicht in die gesetzl. KV zurück! Wenn Ihre Mutter die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat (bis 1946 geb. 65.Lj) wäre ein Antrag auf Grundsicherung möglich. Ob diese allerdings gezahlt wird (Bedürftigkeit), kann Ihnen hier niemand sagen.
Peteram 11.05.2009 | 14:56
Diesen Kommentar können sie sich sparen, nur für Sie zur Information: Meine Mutter ist 67 Jahre alt und hat mit 2 Jahren Unterbrechung seit ihrem 14. (!!!!) Lebensjahr gearbeitet. Das heisst sie hat alles in allem 51 (!!!) Jahre gearbeitet und hat nur eine Rente in Höhe von 1350 Euro. Ich denke mal, Sie werden es nicht zu Wege bringen 51 Jahre in die Kranken- und Rentenversicherung einzuzahlen. Wenn Sie sich mal die Mühe machen und ausrechnen wie viel in diesen Jahren von ihr eingezahlt wurde, dann können Sie sich den dummen Kommentar echt sparen.
Peteram 11.05.2009 | 15:36
Vielen Dank für die Antwort. und zum Teilnehmer "Trotzdem": Sie war nur 4 Jahre privatversichert als sie diese Beitragsbemessungsgrenze überschritt. Sie hielt das damals für eine gute Idee. Aber nun hat sie 5 Jahrzehnte eingezahlt und zahlt jetzt noch weiter und das hat kein Rentner verdient finde ich.
Trotzdemam 11.05.2009 | 15:14
Zitat: "Sie versäumte es, rechtzeitig wieder in die Gesetzliche KV zu wechseln " Meine Meinung/Überlegung: 51 Jahre ist wirklich eine tolle Leistung. Aber: Bei der von Ihnen angegebenen Rentenhöhe kann kein Lohn/Gehalt zugrundegelegen haben, das über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze lag? Wie kann man da in die PKV gewechselt haben?
Knut Rassmussenam 11.05.2009 | 15:44
1. 300 EUR sind ein sehr moderater Beitrag im Alter bei einer PKV. 2. Ihre dürfte Mutter ca. 98 EUR Beitragszuschuß durch die Rentenversicherung erhalten. 3. Die GKV-Kosten (nur der Eigenanteil) belaufen sich auf ca. 10% der Bruttorente, also 135 EUR. Hier liegt also eine Mehrbelastung von 65 EUR vor. Auf Zuzahlungen, den "Zehnten", Hausarztmodell und Generika will ich gar nicht erst eingehen.
Katzenjammeram 11.05.2009 | 16:51
Zur PKV gab und gibt es immer warnende Stimmen. Nur die wurden allzu gerne überhört, wenn es galt ein paar oder mehrere Euro zu sparen. Man verliess die "Solidargemeinschaft" wegen vermeintlicher Vorteile. Im Rentenalter steht man ständig steigenden Beiträgen hilflos gegenüber und sucht vergeblich den Weg zurück in die einst verschmähte GKV, aus der man sich doch mit Wissen und Verstand verabschiedet hatte. Ich persönlich finde es richtig, dass die "Schlupflöcher" zugemacht wurden ! Zur Rentenhöhe: Ich habe auch 50 Jahre versicherungspflichtig auf dem Bau gearbeitet und erhalte eine monatliche Rente von 926 €. Bei harter körperlicher Arbeit waren die Löhne niedrig.
auch rentneram 11.05.2009 | 19:03
"Sie war nur 4 Jahre privatversichert als sie diese Beitragsbemessungsgrenze überschritt." Ich höre auch immer mal diesesGejammer von Leuten, die mich vor Jahren für blöd erklärten, als ich ein paar Jahre die Beitragsbemessungsgrenze überschritt und trotzdem in der GKV blieb: "Soviel mehr zahlen für schlechtere Leistung, igitt!" Da diese Rosinenpickerei abgeschafft wurde, bin ich froh darüber - mir hätte die Zeit gefehlt für die KVdR, da ich aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente musste als geplant!
siggiam 11.05.2009 | 20:26
Das ist nun mal pech - Schwund ist überall
Kikaam 16.05.2009 | 13:19
Hallo Peter, so schnell sollten Sie sich nicht geschlagen geben, wie hier manche meinen. Fragen Sie mal bei der früheren gesetzl. Krankenkasse Ihrer Mutter nach, was diese Ihnen zu der Problematik sagen kann. Wenn Ihre Mutter zwischen dem 40. u. 60. Lebensjahr fast durchgängig gkv-pflichtversichert war, gibt es vielleicht doch noch eine Lösung in Ihrem Sinne. http://www.krankenkassenforum.de/gesetzliche-krankenkassen-vf12.… Dies ist ein Forum der GKV. Dort könnten Sie auch mal nachfragen. Viel Glück. Kika
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