Meine Fragen:
a)kann die Ausübung eines Minijobs bei der später durchzuführenden Neuberechnung der Rente zu einer Rentenminderung führen?
b) zu welchem Zeitpunkt/welchen Zeitpunkten wird die Neuberechnung durchgeführt. Immer jeweils zum jeweiligen 01.07. oder nur einmal bei Erreichen der Regelaltersgrenze?
Vielen Dank.