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Auswanderung nach Mexiko

von Sandi13.02.2007 | 23:29
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich (29 J., seit 10 Jahren versicherungspflichtig arbeitstätig)ziehe in Betracht, nach Mexiko auszuwandern bzw. dort für einige Jahre zu leben und zu arbeiten. Welchen Einfluss hätte diese Entscheidung auf meine Rentenansprüche? Hätte ich auch aus Mexiko die Möglichkeit, weiter freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen? Könnten mir bei einem dauerhaften Aufenthalt in Mexiko diese Rentenansprüche auch dorthin ausbezahlt werden? Oder würde ich durch die Auswanderung - selbst wenn ich die Deutsche Staatsbürgerschaft behalte - meine gesamten Ansprüche verlieren? Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Sandi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Bundesrepublik Deutschland hat bislang mit Mexiko kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dennoch wird eine Rente aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung in der Regel bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auch in das vertragslose Ausland gezahlt. Ihre gesamten Ansprüche gehen also nicht verloren.

Die Höhe Ihrer Auslandsrente hängt in erster Linie von Ihren Beitragszeiten, Ihrer Staatsangehörigkeit und der Rentenart ab. Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, würde Ihnen eine Rente aus den Bundesgebietsbeitragszeiten sogar in voller Höhe ausgezahlt.

Einschränkungen sind denkbar, wenn es sich um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit handelt. Z.B. erhalten Berechtigte diese Rente in Mexiko nur, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht. Beachten Sie bitte auch, dass eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit u.a. nur bei Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) gezahlt wird. Zeiten einer versicherten Beschäftigung nach mexikanischem Recht zählen dabei nicht mit.

Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Eine Versicherungspflicht nach mexikanischen Vorschriften steht der freiwilligen Versicherung grundsätzlich nicht entgegen.

Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kommt eine Beitragserstattung für Sie nicht in Betracht.

2 Antworten

???am 14.02.2007 | 08:09
Solange Sie Deutscher sind, können Sie sich problemlos in der DRV freiwillig weiterversichern. Inwieweit dies sinnvoll ist, sollten Sie sich jedoch gründlich überlegen. Mit 29 (und ohne gesundheitlichen Einschränkungen ?!) können private Lebensversicherer oder sonstige Geldanlageformen für Sie interessanter sein. Mit voraussichtlich 67 Jahren haben Sie dann Anspruch auf die Regelaltersrente. Die bekommen Sie unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsort. Für andere Altersrenten haben Sie derzeit die Wartezeit nicht erfüllt. Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft irgendwann aufgeben,gibt es die Möglichkeit der Beitragserstattung bei Auslandsaufenthalt. Es werden Ihnen dann Ihre Beitragsanteile zur DRV zurückgezahlt. Ob sich das lohnt, ist von der Situation abhängig. Mit 65 würde ich das dann nur noch machen, wenn ich ganz dringend Geld benötige. Rentenansprüche bestehen nach der Beitragserstattung logischerweise nicht mehr.
bekissam 14.02.2007 | 22:31
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