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Auszahlung meiner gesamten rente

von SMaier25.09.2007 | 15:44
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6 Antworten

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Hallo, Ich lebe und arbeite seit 3 jahren in der schweiz (bin deutscher) und will mir meine deutsche rente auszahlen lassen da ich von 1994 - 2004 kräftig einbezahlt habe. Was ist zu tun und ist das überhaupt möglich?? Besten Dank - Gruss

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.09.2007 | 16:32

Eine Beitragserstattung ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 210 SGB VI möglich. Danach werden Ihnen (unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit) zu Lebzeiten Beiträge auf Antrag erstattet, wenn Sie

1. nicht versicherungspflichtig sind, nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind

oder

2. das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit ( = Mindestversicherungszeit von 5 Jahren) nicht erfüllt haben.

Da Deutsche, auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, zur freiwilligen Versicherung nach § 7 SGB VI berechtigt sind, scheidet eine Beitragserstattung nach der 1. Variante grundsätzlich aus. (Auch Ausländer, die sich nicht in Deutschland aufhalten, können zur freiwilligen Versicherung berechtigt sein und sich dann die Beiträge nicht erstatten lassen.)

Bedenken Sie bitte, dass Ihre deutschen Beitragszeiten nicht verloren sind. Sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Rente erfüllen (ggf. unter Zusammenrechnung mit Zeiten in einem EU- /EWR-Staat oder der Schweiz), wird diese auch in das Ausland gezahlt.

5 Antworten

SMaieram 25.09.2007 | 16:00
Und wieso nicht??wenn ich mich entscheide im ausland zu leben und ich dort steuern zahle muss das doch irgendwie gehen..und wieso als deutscher?? Als ausländer hätte ich eine chance??
Schadeam 25.09.2007 | 15:53
vergessens Sie es, als Deutscher haben Sie keine Chance auf eine Beitragsersttung!
hansam 25.09.2007 | 16:05
Wenn Sie die Beiträge zurück bekommen würden, wäre es doch nur der von Ihnen eingezahlte Anteil. Die andere Hälfte, der Arbeitgeberanteil würden Sie nicht bekommen und wäre somit verloren. So haben aus der Zeit aber einen Anspruch auf eine Rente wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben und zwar aus der ganzen Summe, Ihre selbst geleisteten Beiträge plus die Beiträge die Ihre Arbeitgeber für Sie entrichtet haben.
Selina IIam 25.09.2007 | 16:23
Sie haben mehr als 60 Monate einbezahlt und haben Ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Ausland bzw. in der Schweiz. Somit haben Sie später ein Recht auf eine Rente was wiederum die Beitragserstattung ausschließt. Auch als Ausländer hätten Sie m.E. keine Chance bei dieser Fallkonstellation Ihre Beiträge zurückzuerhalten. Unnütz ist dies auch nicht. Denken Sie mal an Ihre spätere Rente. Es gibt so viele Rentenarten (sicher auch in der Schweiz) wo es heißt: wer mindestens 30 oder 40 Jahre lang einbezahlt hat kann früher gehen (als z.B. mit 67). Wenn Sie sich jetzt je die deutschen Beiträge auszahlen lassen, z ählen diese ja nicht mit für diese Wartezeit, also müssten Sie - obwohl Sie evtl. solange Jahre gearbeitet haben - das reguläre Rentenalter abwarten. Aber durch die Zusammenrechnung von beispielsweise 10 Jahren deutscher Zeit plus 30 Jahren schweizer Zeit haben sie die Möglihckeit evtl. früher in Rente gehen zu können - so dumm ist das finde ich nicht. Und noch was: Wenn Sie jetzt in der Schweiz arbeiten erhalten SIe sich sogar einen Erwerbsminderungsrentenschutz aus Ihren deutschen Beiträgen. Will heißen werden Sie in 4 Jahren in der Schweiz erwerbsgemindert, können Sie auch aus Deutschland eine Rente erhalten, da die schweizerischen Beiträge mitzählen zu den Voraussetzungen (in den letzten 5 Jahren 3 Jahre einbezahlt) ... Will nur sagen: So ganz dumm ist das alles nicht, erst recht nicht weil SIe ja den Arbeitgeberbeitrag nicht zurückbekommen und somit dem Staat als nettes Bonbon schenken würden...
Schiko.am 26.09.2007 | 17:37
Geehrter herr SMaier. so wie sie, denken viele. Komisch nur, die antworten beziehen sich immer auf die beitragserstattung. Ihre frage aber lautet doch: "Auszahlung meiner gesamten Rente" Dies ist leider nicht möglich, über die erstattung der beiträge sind sie hinreichend unterrichtet. Trotzdem wäre ich dankbar, wenn sie nochmals kurz bestätigten könnten ob sie beitragserstattung oder rente meinten. Diese aussage hat für mich grundsätzliche be- deutung auch für andere antworten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.
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