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Experten-Antwort

Autom. Meldung von Ausbildungszeiten

von Armin Opheis17.06.2015 | 04:49
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10 Antworten

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Hallo liebe Forumsteilnehmer, meine Frage bezieht sich auf meinem Rentenversicherungsverlauf im EM-Bescheid. Ich wurde zwar zu weiteren relevanten Zeiten bzgl. Ausbildung etc. schriftlich gebeten mitzuteilen, wenn noch weitere Zeiten vorliegen würden. Aber!!! Die waren alle schon im mitgeteiltem Verlauf fast detailiert angegeben? Teilen die Berufsschulen und Fachhochschulen und Schulen allgemein selbständig die Daten an die DRV mit? Frage bezieht sich auf dem Sachverhalt, dass zu dem Zeitpunkt noch keine Sozialversicherungsnummer vorgelegen haben sollte !?! Wie kann das sein, ist bei meinem Verlauf daher alles korrekt oder wie?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2015 | 12:23

Hallo Herr Opheis!

Für schulische Zeiten gibt es kein vorgeschriebenes Meldeverfahren. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass Schulbescheinigungen bei der Rentenversicherung eingereicht werden, die, sofern sie zweifelsfrei Ihrer Person zugeordnet und inhaltlich verwertet werden können, im Versicherungsverlauf vorgemerkt werden. Regelmäßig ist jedoch der Nachweis (durch z. B. Schulzeugnisse) vom Betroffenen selbst zu erbringen. Über die Vormerkung erhalten Sie einen Bescheid.

9 Antworten

Schadeam 17.06.2015 | 08:07
Wenn die Zeiten im Versicherungsverlauf stehen, ist für Sie alles in Ordnung und Sie müssen nichts mehr unternehmen. Schulen melden Schulzeiten meines Wissens nie (!) an die DRV. Wenn die Zeit gespeichert ist, haben entweder Sie oder jemand anders die Zeiten bereits irgendwann mal gemeldet. Eventuell hat Ihre Krankenkasse sich schon mal drum gekümmert, aber seis drum....
Armin Opheisam 17.06.2015 | 09:15
Freundlicherweise muß ich auf Ihre Antwort folgende Stellung nehmen: 1. Keine eigenen Daten wurden (persönlich) übermittelt. 2. Den Sachverhalt, wie man den Versicherungsverlauf zuzuoirdnen hat (ohne Soziialversicherungsnummer) ist mir nach wie vor nicht schlüssig. Dennoch viele liebe Grüße "Schade" für die Mühe / Antwort. Danke.
Die Farbe Schwarzam 17.06.2015 | 10:07
Jaja, ähnliche Fälle kenne ich. 100%ig kann ich es nicht herleiten, naheliegend ist aber die Tatsache, dass diese Schulzeiten durch die Krankenkasse gemeldet wurde. Hintergründig, weil Schüler z.B. während des regulären Oberstufenbesuchs in der Krankenversicherung familienversichert über Mutti oder Vati sind. Vermutlich haben Mutti oder Vati der Krankenkasse mitgeteilt -evtl. sogar durch Einreichung einer Zeugniskopie- wann Sohnemann/Töchterchen die Schule verlassen hat zum Zwecke der weiteren Krankenversicherung.
Schadeam 17.06.2015 | 10:36
Auch ich tippe auf irgendeine "(Werbe)aktion" einer früheren gesetzlichen Kasse. (siehe erster Beitrag) Aber Detektiv spielen im Forum hilft nicht weiter. Und da nichts schlimmes passiert ist, sehe ich zumindest aus kein - wie auch immer gelagertes Problem. Wären die Zeiten nicht schon gespeichert, müssten Sie sich halt jetzt kümmern....:)
Die Farbe Schwarzam 17.06.2015 | 13:54
Die Technik von heute ;-) Sie müssen ja auch nicht alle 40 Jahre Ihres Berufslebens nachweisen, da ist ein Hintergrundverfahren schon praktisch.
Armin Opheisam 17.06.2015 | 13:50
Das ist also normal... mh Ich brauch keine Sozialversicherungsnummer als Schlüler. Meine rentenrelevanten Daten aus der Schulzeit und Fachhochschulzeit sind bekannt? Entschuldigung für meine Zweifel :-( Vielen Dank ! ! !
KSCam 17.06.2015 | 16:38
Der Zweifel ist Ihnen erlaubt. Aber es ist doch ganz praktisch für Sie dass die Schulzeiten bereits im Rentenkonto enthalten sind und Sie sich heute nicht mehr drum kümmern müssen. Viele derer, die heute Probleme mit dem Nachweis alter Zeiten haben und das "Zeug" mühsam beibringen müssen, wären überglücklich darüber, wenn das schon geklärt wäre - und hätten keine Zweifel "wegen was auch immer". Gut, manche bauen auch gerne Probleme auf, die gar keine sind.
W*lfgangam 17.06.2015 | 20:05
> Ich brauch keine Sozialversicherungsnummer als Schlüler. Sie werden Sie sogar schon viel früher zugeteilt bekommen haben, ohne es zu wissen ...wird im Regelfall bei Geburt erfolgt sein und ist keine Frage Ihres 'Brauchens'. Gruß w.
W*lfgangam 17.06.2015 | 19:51
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