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Beamter Ablehnung Reha

von Hackmann20.02.2017 | 16:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Als Beamter habe ich über 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Mitte März trete ich meine vom Amtsarzt genehmigte, stationäre Reha an. Ein Kollege, der ebenfalls in die Rentenkasse eingezahlt hat (9 Jahre), bekam 2014 eine Reha genehmigt. Bei dieser Maßnahme übernahm die Rentenversicherung (Bund Berlin) einen Teil der Kosten. Meine Rentenversicherung (Westfalen) lehnt die Kostenübernahme ab, mit dem Hinweis, keine 15 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt, Beamter auf Lebenszeit, keine Beiträge im Rahmen eines Minijobs. Der Kollege hat die gleichen Voraussetzungen, es gibt lediglich den Unterschied, dass dieser noch weniger Rentenversicherungszeiten hat wie ich. Laut RV Bund Berlin und RV Westfalen, gibt es keinen Unterschied bei den Bedingungen bzw. sind die Gesetze für alle Versicherten gleich. Warum jedoch die RV Westfalen die Kostenübernahme verweigerrt, konnte mir dort niemand korrekt beantworten.

4 Antworten

Manuelam 20.02.2017 | 16:35
Beamte sind gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3,4 SGB VI ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__12.html ) von Rehamaßnahmen durch die RV ausgeschlossen. Evtl. hatte der Kollege bei seinem Antrag einfach nur unkorrekte Angaben gemacht, oder das wurde die Angabe wurde von dem Sachbearbeiter übersehen. Anders kann ich mir das auch nicht erklären.
Herz1952am 20.02.2017 | 17:06
Soweit mir bekannt ist, sind die 15 Jahre Voraussetzung für eine Reha der RV. Wenn Sie also z.Zt. nicht Mitglied in der gesetzlichen RV sind, haben Sie auch keinen Anspruch. Zur Erläuterung: Meine Frau ist z.Zt. nicht rentenversichert, hat aber die 15 Jahre schon lange erfüllt. Sie hat theoretisch Anspruch auf eine Reha durch die RV im Falle der gesundheitlichen Voraussetzungen. So läuft das auch bei Beamten (denke ich mir). Ihr Kollege hat also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht "gemogelt". Der Bescheid für Sie ist wohl seitens der RV vollkommen korrekt. (wegen der 15 Jahre Wartezeit für Reha).
Herz1952am 20.02.2017 | 17:16
Sorry, habe übersehen, dass Ihr Kollege nur 9 Jahre hatte. Hängt vielleicht auch damit zusammen, dass nach der RV-Versicherungszeit die Lücke nicht zu groß war. Es gibt für EM-Rente die Regel, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit RV-Beiträgen belegt sein müssen. Ansonsten hilft Ihnen der Link von "Manuel" doch weiter. Reine Gesetzestexte sind schwierig zu interpretieren.
zeldaam 20.02.2017 | 17:42
Hallo Herr Hackmann, die 15 Jahre sind nur eine Möglichkeit, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine med. Reha (Kur) zu erfüllen. Schauen Sie sich hierzu bitte den § 11 SGB VI an. Je nachdem, wie lange Ihr Kollege bereits Beamter ist, hatte er vielleicht (noch) die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt. Der Ausschluss für Beamte nach § 12 Absatz 1 Nr. 3 SGB VI ist ebenfalls differenziert zu betrachten: Bei Beamte auf Lebenszeit gilt er ohne Einschränkungen, ist / war Ihr Kollege aber Beamter auf Widerruf / Probe , so sieht es schon wieder anders aus: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Was bedeutet : "Die DRV Bund Berlin hat einen Teil der Kosten übernommen ? In welcher Form ? MfG zelda
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