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Experten-Antwort

Beamter / Kleingewerbe / Versicherungsfreiheit gesetzl. Rentenversicherung

von Theblasiest112 01.08.2020 | 16:16
548 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Beamter einer Berufsfeuerwehr, nebenbei betreibe ich ein Kleingewerbe. Mittlerweile ist es so, dass ich im Jahresschnitt bei dem Gewerbebetrieb über die monatliche Freigrenze von 450 Euro komme. Im Schnitt ca. 600 bis 700 Euro pro Monat. Besteht für mich als Beamter eine Verpflichtung in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Gelten die 450 Euro als Freibetrag oder muss ich zukünftig auf die kompletten 600 bis 700 Euro Rentenbeiträge zahlen? Gibt es irgendwelche Vorteile, wenn Rentenbeiträge zahle? Ausser das mein Dienstherr zum Zeitpunkt meiner Pensionierung einen höheren Beitrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt? Danke für die Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theblasiest112,

den Ausführungen von Anonym schliessen wir uns an.

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7 Antworten

Angestellteram 01.08.2020 | 16:54
Link gibt es am Montag bestimmt auch von offizieller Seite - aber vielleicht wollen Sie sich am Wochenende schon mal einlesen ;-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß, Peter
Angestellteram 01.08.2020 | 16:54
Link gibt es am Montag bestimmt auch von offizieller Seite - aber vielleicht wollen Sie sich am Wochenende schon mal einlesen ;-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß, Peter
Angestellteram 01.08.2020 | 16:54
Link gibt es am Montag bestimmt auch von offizieller Seite - aber vielleicht wollen Sie sich am Wochenende schon mal einlesen ;-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß, Peter
Studentam 01.08.2020 | 18:35
Ich glaube, da haben Sie noch ganz andere Sorgen. In ALLEN Beamtengesetzen der Länder und des Bundes ist eine Nebentätigkeit zu verwehren (die grundsätzlich immet genehmigungspflichtig ist bei Beamten), wenn sie 1/5 der jährlichen Besoldung übersteigt. Bedeutet bei 700 € monatlich müssen Sie mindestens 3501 Euro Brutto im Monat haben, um dieser Regelung zu entgehen. Da fällt jeder mittlere Feuerwehrdienst schonmal raus.
W°lfgangam 02.08.2020 | 17:37
Hallo Theblasiest112, welcher Art/Kurzbeschreibung? Grundsätzlich ist ein selbständig Tätiger versicherungsfrei in der DRV. Allerdings gibt es auch selbständige Tätigkeiten, die dann per Gesetz versicherungspflichtig sind - wenn die Verdienstgrenze = steuerrechtlicher Gewinn von 5400 €/Jahr überschritten wird. Gruß w. PS: google ich - entsprechend Ihrem Nick - nach 'blasiest', lande ich nur auf Granny-Porn-Seiten ...könnte auch (entsprechend Ihrem Alter ;-)) eine künststellerische Tätigkeit und ein Fall für die KSK sein *g
Anonymam 03.08.2020 | 01:38
Es ist ganz einfach. Ihre Versicherungsfreichheit als Beamter erstreckt sich nur auf ihre Beamtentätigkeit. Soll heißen, ihre selbständige Tätigkeit wird unabhänging von ihrer Beamtentätigketi bewertet. Sie sind verpflichtet, ihre selbständige Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger zu melden. Diese prüft dann, ob sie Beiträge zahlen müssen oder nicht. Es hängt nicht nur von der Tätigkeit habe, sondern auch von der Art und Umfang der Tätigkeit. Lesen Sie sich auch nicht irgendetwas zusammen aus dem Internet. In der Praxis haben wir es dann öfters, dass viele mit Tränen zu uns kommen, weil jahrelang später eine deftige Nachzahlung kommt. Ganz ehrlich, mein Mitleid hält sich in Grenzen, weil meistens die Begründung ist, "im Internet steht aber". Also verlieren Sie keine Zeit. Diesen Fragebogen ausfüllen und an den Rentenversicherungsträger senden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
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