Den umfassenden Ausführungen von "Unbekannt" schließe ich mich an. – Vielen Dank
Preta- zwei Hinweise noch:
Die übertragenen "Rentenwerte" werden in Wartezeitmonate umgerechnet – nachdem die Übertragung innerhalb der Rentenversicherung erfolgt ist, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger das Ergebnis (u.a. auch Wartezeitmonate) der Übertragung mitgeteilt.
Die übertragene Rentenanwartschaften dürften m.E. nicht auf Ihre Beamtenversorgung angerechnet werden. Näheres erfahren Sie von Ihrem Dienstherrn