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Beamtin und Rente ?

von Preta09.04.2007 | 20:35
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4 Antworten

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Hallo, ich bin Beamtin im Vorruhestand (krankheitsbedingt), erhalte also eine Pension vom Bund und werde in nächster Zeit geschieden. Mein Ehemann muß mir nun laut Gericht einen Ausgleichsbeitrag von seiner gesetzlichen Rentenanwartschaft zahlen. Dafür muß ich nun ein eigenes Rentenkonto einrichten und habe nun folgende Fragen dazu: 1. Da ich ja kein Arbeitnehmer bin, werden auf dieses Konto niemals weitere Beiträge eingehen. Ab wann kann ich dann eine Rente beziehen ? 2. Muß ich Wartezeiten berücksichtigen ? 3. Kann ich, da ich ja dienstunfähig bin und keine weitere Arbeit annehmen darf, eine vorzeitige Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen ? Gibt es noch etwas was ich berücksichtigen muß ? Es wäre sehr nett, wenn ich auf meine Fragen möglichst schnell eine Antwort bekommen würde, da die Beratungsstellen schon für die nächsten 4 Wochen ausgebucht sind. Danke Viele Grüße Preta

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den umfassenden Ausführungen von "Unbekannt" schließe ich mich an. – Vielen Dank

Preta- zwei Hinweise noch:

Die übertragenen "Rentenwerte" werden in Wartezeitmonate umgerechnet – nachdem die Übertragung innerhalb der Rentenversicherung erfolgt ist, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger das Ergebnis (u.a. auch Wartezeitmonate) der Übertragung mitgeteilt.

Die übertragene Rentenanwartschaften dürften m.E. nicht auf Ihre Beamtenversorgung angerechnet werden. Näheres erfahren Sie von Ihrem Dienstherrn

3 Antworten

Unbekanntam 09.04.2007 | 21:25
Hallo Preta, im Rahmen eines Versorgungsausgleiches entscheidet das zuständige Familiengericht, wieviel von der "Rente" Ihres Noch-Mannes übertragen wird. Grundsätzlich braucht man in der Rentenversicherung 5 Jahre an Pflichtbeiträgen, damit man einen Anspruch auf die Regelaltersrente hat. Der Rentenbeginn liegt zwischen frühestens 65 und spätestens 67. Hängt vom Geburtsmonat und Geburtsjahr ab. Zuvor geht nichts, sofern Sie keine 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben. Freuen Sie sich aber nicht zu früh auf diese "Rente". Es kann sein, dass die Rente vollständänig oder zumindest teilweise Ihrer Pension angerechntet wird. Ob das so ist und unter welchen Voraussetzungen kann Ihnen nur Ihre Bezügestelle sagen. Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwerben Sie sich durch diese Monate aus dem Versorgungsausgleich nicht. Hinweis: Sofern die Beratungsstellen ausgebucht sind, wenden Sie sich an die nächst nähere Beratungsstelle oder fragen Sie nach, ob Sie einfach so vorbeikommen können.
skatam 10.04.2007 | 14:36
der beamtenspezialist möge sich doch melden.... beamtenhasser immer noch im KNAST..... mfg skat
skatam 10.04.2007 | 18:25
SCHIKO, bitte um STELLUNGSNAHME! warum werden die beamten immer beschissen!!! im voraus besten DANK!!! skat P.S: Löschmeister es gibt Arbeit.. zack, zack...
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