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Experten-Antwort

Bearbeitungsweg zur Erwerbsminderungsrente

von Nina B.26.04.2017 | 23:24
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Liebe Mitglieder des Forums, vllt. kann mir hier der Ein oder Andere den genauen Verfahrensablauf für die Erstellung der Erwerbsminderungsrente mitteilen bzw. erläutern. Ich hab die o.g. Rente beantragt, war beim Sozialmedizinischen Dienst im Hause der Rentenversicherung und auf meine Anfrage, vor ca. 3 Wochen sagte man mir telefonisch, dass der Medizinische Dienst sein Gutachten schon erstellt habe und nun nur noch ein Referent? zu entscheiden hätte und ich innerhalb einer Woche wohl bescheid bekäme. Nur ist leider bis heute nichts gekommen, wie kann man das deuten, wenn ein Referent es noch entscheiden soll und dass bisher noch gar nichts diesbezügl. gekommen ist. Liegt die Entscheidung wirklich beim Referenten und nicht beim Sozialmedizinischen Dienst (bei dem ich übrigens kein gutes Gefühl hatte, so dass er wirklich all meine Beschwerden berücksichtigt bzw. aufgenommen hat, innerhalb der ca. 60 minütigen psych. Begutachtung), aber Frau kann sich ja bekanntlich auch irren. Für einen genauen Verfahrensablauf ab Antragstellung wäre ich dankbar. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina B.,

zum Bearbeitungsstand können wir Ihnen hier leider keine Auskunft geben.

Ich gehe aber anhand Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie bald einen Bescheid bekommen dürften. Gedulden Sie sich noch ein wenig.

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2 Antworten

Erklärbäram 27.04.2017 | 06:58
Geht ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ein, wird zunächst geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente bei Antragstellung und/oder für den behaupteten Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung erfüllt sind. Falls ja, werden die medizinischen Ermittlungen eingeleitet, die ggf. mitgesandten Unterlagen ausgewertet und oft eine Begutachtung durchgeführt, wie bei Ihnen. In manchen Fällen werden auch ausschließlich Befundberichte der behandelnden Ärzte angefordert und ausgewertet. Der sozialmedizinische Dienst fertigt nach Abschluss der Auswertung aller Unterlagen, wenn er den Sachverhalt für schlüssig ermittelt hält, in der Gesamtschau eine gutachterliche Stellungnahme. Der Referent ist der Jurist und diesbezüglich der Entscheidungsbefugte. Er entscheidet anhand der gutachterlichen Stellungnahme des sozialmedizinischen Dienstes, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Dieser bedient er sich, da er als Jurist in aller Regel nicht selbst die medizinischen Sachverhalte ausreichend beurteilen und auswerten kann. Nur in selteneren Fällen sieht der Jurist weiteren Klärungsbedarf, z. B. ob nicht Erwerbsminderung, sondern Berufsunfähigkeit nach altem Recht vorliegt. Dann können noch weitere Ermittlungen nötig werden und es kann noch kein Bescheid erteilt werden. Danach geht der Vorgang zurück an die Sachbearbeitung und es kann ein entsprechender Bescheid gefertigt bzw. die verfügten Ermittlungen eingeleitet werden. Auch Ermittlungen zum Hinzuverdienst können z. B. jetzt erst konkret(er) eingeleitet werden. So gesehen haben Sie die Verfahrensweise, vor allem im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis des Referenten schon richtig verstanden und zusammengefasst. Neben den bereits erwähnten möglichen weiteren Ermittlungen, die sich auch noch nach Abschluss der medizinischen Klärung ergeben können, gibt es aber auch noch weitere Möglichkeiten, die die Bearbeitung nun noch kurzfristig verzögern können. In erster Linie sind hier die Osterferien zu nennen, in denen manche Bedienstete Urlaub haben können und in denen sich so kurzfristig Personalengpässe ergeben, die die Bearbeitung etwas verzögern können. Vielleicht hat ihr Briefträger den Umschlag aber auch schon in seiner Tasche, ist vorgestern aber blöd umgeknickt und humpelt nun ein bisschen langsamer beim Postverteilen die Briefkästen entlang. Sie sehen, die für Sie sicher etwas größere Wirkung kann auch eine kleinere Ursache haben, die Sie also noch nicht weiter beunruhigen sollte. Es ist bisher alles ganz normal. :-)
Katrin H.am 06.05.2017 | 15:29
Liebe Nina, ich will Dir die Hoffnung nicht nehmen, aber bei der DRV ticken die Uhren anders. Im allgemeinen dauert die Entscheidung bis zu einem halben Jahr, bei mir waren es sieben Monate. Die Auskünfte, welche Dir am Telefon gegeben werden, entsprechen leider nicht immer der Wahrheit, dienen also nur Deiner "Ruhigstellung". Das einstündige Gutachten wird erstellt, dann wird ein Sachbearbeiter die Diagnosen in den Bescheid übertragen und Du bekommst Post. Ich wünsche Dir viel Glück!... Geh ansonsten in Widerspruch.
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