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Experten-Antwort

Beendigung Arbeitsverhältnis bei EU Rente

von Eule22.01.2021 | 16:28
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich habe rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Mit Rentenbescheid vom 03.09.2020. Mein REHA-Antrag wurde in einen Rentenantrag umgewandelt. Rentenbeginn ist somit der 01.05.2018. „Laut Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats in dem seine Erwerbsunfähigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird. Meine Frage: 01.05.18 oder 30.09.2020. vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eule,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, arbeitsrechtliche Fragestellungen zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihren Arbeitgeber, Ihren Personal- bzw. Betriebsrat, ggf. Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen muss.

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2 Antworten

30.09.2020am 22.01.2021 | 17:56
30.09.2020 ist passend, wenn die Regelung richtig zitiert wurde. Warum ist das erst jetzt ein Thema? Schauen Sie sich die Formulierungen nochmal genau an. Manchmal gibt es Sonderregelungen bei Befristung und bei Schwerbehinderung, falls dies relevant ist. Komisch ist in der „zitierten“ Regelung, dass das Datum des Bescheides herangezogen wird und nicht das Datum des Eingangs des Bescheides.
Udoam 22.01.2021 | 21:12
Das ist gar nicht so gut. Falls Ihre Rente befristet ist und nicht verlängert wird, ist der Arbeitsplatz weg. In den meisten Fällen ruht das Arbeitsverhältnis während eines befristeten Rentenbezuges und wird erst bei Gewährung einer Dauerrente beendet. Erkundigen Sie sich, wenn es möglich ist, nochmals genauer, bspw. beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft.
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