Die Kindererziehungszeiten bekommen Sie auch als "befreite Apothekerin" in der DRV angerechnet.
Sofern Sie 2 ab 1992 geborene Kinder in D erzogen haben, haben Sie allein dadurch 6 Beitragsjahre erreicht.
Damit ist die Mindestzeit für die Regelaltersrente (5 Jahre) ohne jeden weiteren Beitrag erfüllt.
PS: Schul- und Studienzeiten sind Anrechnungszeiten und keine Beitragszeiten.
Aber spielt ja keine Rolle, weil Sie 6 Beitragsjahre (s.o) ohnehin haben.