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Experten-Antwort

Befreiung von der GRV/Kindererziehung

von Carla23.09.2015 | 22:06
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1 Antworten

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Guten Tag, ich bin Apothekerin und habe mich deshalb von der GRV befreien lassen. Meine Beiträge wurden an eine berufsständische Versorgungseinrichtung abgeführt. Nun befinde ich mich in Elternzeit (und mit meinem zweiten Kind schwanger) und es ergeben sich einige Fragen für mich. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kindererziehungszeiten im Versorgungswerk nicht angerechnet werden, ich dafür aber diese Kindererziehungszeiten in der GRV angerechnet bekomme. Kann ich damit rechnen, dass ich mit den beiden Kindern auf 2x36 Pflichtmonate komme, auch wenn ich während der Elternzeit noch arbeiten würde und Beiträge an das Versorgungswerk zahle? Wie viele Pflichtmonate muss ich erreichen, damit ich einen Rentenanspruch von der GRV habe? Zählen Studien- und Schulzeiten auch mit? Vielen Dank für ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Kindererziehungszeiten bekommen Sie auch als "befreite Apothekerin" in der DRV angerechnet.

Sofern Sie 2 ab 1992 geborene Kinder in D erzogen haben, haben Sie allein dadurch 6 Beitragsjahre erreicht.

Damit ist die Mindestzeit für die Regelaltersrente (5 Jahre) ohne jeden weiteren Beitrag erfüllt.

PS: Schul- und Studienzeiten sind Anrechnungszeiten und keine Beitragszeiten.

Aber spielt ja keine Rolle, weil Sie 6 Beitragsjahre (s.o) ohnehin haben.

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