Guten Tag,
eine kurzfristige Beschäftigung muss im voraus auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein, damit keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Höhe des Verdienstes spielt dann keine Rolle. In dem von Ihnen geschilderten Beschäftigungsverhältnis besteht Rentenversicherungspflicht, wobei bei einem Verdienst bis 800 EUR mtl. eine Gleitzonenberechnung erfolgt.