Hallo Heidi,
eine Voraussetzung für die Gewährung von ALG ist, dass Sie eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben können. Wird die Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt, muß davon ausgegangen werden, dass Sie mehr als 3 Stunden täglich einsatzfähig sind. Damit besteht zumindest aus medizinischer Sicht kein Hinderungsgrund für eine Zahlung des Arbeitslosengeldes. Inwieweit eine Rahmenfrist erfüllt ist, bzw. der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, kann hier nicht beurteilt werden.