Hallo,
ich habe eine befristete Rente,
bei Nichtverlängerung habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vor Bezug der Rente war ich Vollzeitbeschäftigt und danach im Krankengeldbezug, dann Rente auf Zeit.
danke
18.09.2013, 20:57
von
Reiner
18.09.2013, 21:53
von
Bertl
Zitiert von: Reiner
Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn
Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Ansonsten müssten Sie Alg II beantraagen.