Hallo Alexander,
erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, dürfen Sie daneben grundsätzlich weitere Einkünfte erzielen. Ihre Tätigkeit dürfen Sie jedoch nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf Rente entfallen. Des Weiteren müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Werden diese Grenzen überschritten, erhalten Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt.
Bitte wenden Sie sich kurzfristig schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger, damit Sie Ihren gesetzlichen Mitteilungspflichten genügen. Einen extra Vordruck benötigen Sie dafür nicht, es reicht aus, wenn Sie Ihr Anliegen kurz schildern. Ihrem Grundsicherungsträger sollten Sie dies ebenfalls schnellstmöglich mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen