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Experten-Antwort

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

von Karin19.09.2018 | 15:50
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Hallo zusammen, ich brauche Hilfe. Ich bin seit letzten Jahr wegen Bandscheibe krank. Im Mai 2017 habe ich einen Rehaantrag gestellt und war auch in Reha, aus der ich im August 2017 entlassen wurde. NAch der Entallsung war ich weiter krankgeschrieben bis Anfang September 2018. Nun bis ich wieder arbeiten, habe aber einen Antrag auf Altersrente gestellt für schwerbehinderte Menaschen mit Rentenbeginn 01.03.2019 gestellt. Heute kam ein Brief der Barmer dass Sie mcih rückwirkend in Erwerbsminderungsrente schicken wolle. Ab wann wäre mein Rentenbeginn? Ab Mai 2017 (Reha-Antragsdatum) oder erst zum 7. Monat als Versicherungfall (befristet. EM-Rente bis 09.09.18, arebiten tue ich seit 10.09.2018 wieder)? Dies hat Auswirkungen auf die Rentenhöhe und den Rentenabschlag....ich bekomme leider keine Zurechnungszeiten mher, da ich über 62 seit Mai 2017 Jahre alt bin. Vielen Dank für Die Hilfe und Grüße

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.09.2018 | 09:31

Hallo Karin,

zuerst einmal, die Krankenkasse kann Sie nicht in eine Erwerbsminderungsrente schicken. Dies entscheidet allein der Rentenversicherungsträger. Dass sie längere Zeit arbeitsunfähig waren, bedeutet nicht automatisch, dass Sie erwerbsgemindert sind. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung beurteilen sich nach unterschiedlichen Kriterien.

Sollte tatsächlich eine Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger festgestellt werden, richtet sich der Beginn einer befristeten Erwerbsminderungsrente nach dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Diesen Zeitpunkt bestimmt der Rentenversicherungsträger individuell in jedem Einzelfall. Die befristete Rente beginnt dann frühestens ab Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung.

Leider können wir keine konkreteren Angaben zu Ihrem Sachverhalt machen. Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Dieser kann Ihnen erklären, inwieweit Ihre Krankenkasse Sie tatsächlich in Ihren Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Rentenanspruchs einschränken kann.

Experten-Antwortam 20.09.2018 | 10:24

Ob die Reha-Antrag umgedeutet werden kann, können wir nicht sagen - es ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden. Auch zum Rentenbeginn können wir keine eindeutige Aussage treffen. Selbst wenn die Umdeutung möglich ist, heißt das nicht, dass die Erwerbsminderung (Versicherungsfall) erst seit Mai 2017 vorliegt. Der Leistungsfall könnte also auch vor Mai 2017 liegen.

Wenn wir von der Möglichkeit der Umdeutung des Reha-Antrags, einem Leistungsfall Mai 2017 und einer Befristung der EM-Rente ausgehen, würde die Rente im Dezember 2017 beginnen.

3 Antworten

Karinam 20.09.2018 | 09:47
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Vllt. habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich bin zwar seit 10.09.2018 wieder am Arbeiten. Den Altersrentenantrag habe ich allerdinge schon im August 2018 (während des Krankengeldbezuges) gestellt, da mein Arbeitsvertag nächstes Jahr ausläuft. Deswegen weiß ich nicht ob mein selbst gestellter Reha-Antrag rückwirkend in eine Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden kann. Falls ja, ab wann würde die Erwerbsminderungsrente (befristet bis 09.09.2018) rückwirkend gezahlt werden? Ab Mai (Reha-Antrag) oder ab dem 7. Monat nach Eintrag des Versicherungsfalles (01.12.2018). Es geht mir hier nur um die Abschläge. Die wären bei einem späteren Rentenbeginn niedriger…. Vielen Dank und Grüße
???am 20.09.2018 | 09:05
Ihre Schilderung mit dem Zeitablauf klingt nicht wirklich logisch. 1. Die Krankenkasse entscheidet nicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Das tut nur die DRV. Solange Sie nichts entsprechendes von der DRV hören, können Sie davon ausgehen, dass Sie erwerbsfähig sind. Und nach über einem Jahr kommt da normalerweise nichts mehr. 2. Ihre Krankenkasse kommt damit zu einem Zeitpunkt, in dem Sie ja schon wieder arbeiten! Normalerweise ist ja das Druckmittel für solche Geschichten die Drohung, dass das Krankengeld eingestellt wird. Nach Ihrer Schilderung glaube ich nicht, dass es ein echtes Problem gibt, dass Ihren gewünschten Renteneintritt gibt.
Karinam 20.09.2018 | 11:43
Vielen Dank für die Antwort!
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