Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSofern sich Ihr Leistungsvermögen nicht verschlechtert auf unter drei Stunden pro Tag muss der Rentenversicherungsträger Ihre Rente befristen (er hat insoweit kein Ermessen). Ein Nachteil besteht nicht, es sei denn, die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt bessert sich so, dass Ihnen ein Ihrem Restleistungsvermögen angemessener Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht. Sie könnten darüber hinaus medizinische Unterlagen einreichen und um Überprüfung bitten, ob Ihr Leistungsvermögen sich inzwischen so verschlechtert hat, dass Anspruch auf unbefristete Rente besteht.
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