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Befristung EU-Rente - Altes Recht

von Wilfried M.16.05.2008 | 10:56
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Guten Tag, ich bin 51 Jahre alt und beziehe seit 1993 eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht. Diese Rente wurde damals zunächst aus medizinischen Gründen gewährt. Danach wurde die Rente wegen dem verschlossenem Arbeitsmarkt weitergewährt und bisher immer wieder für zwei oder drei Jahre befristet gewährt. So bin ich jetzt schon in der 6. Befristung drin. Da sich mein Gesundheitszustand laut meinen behandelnden Ärzten nicht mehr verbessert, frage ich mich, aus welchem Grund die Rente nach so vielen Jahren nicht in eine unbefristete Rente umgewandelt werden kann ? Die Rentenversicherung lehnt meine dementsprechende Bitte ab. Welche Vor- oder Nachteile hätte die unbefristete Rente für mich ? Könnte ich vielleicht hier im Expertenforum eine Antwort erhalten ? Die Hintergründe für die Ablehnung der unbefristeten Rente durch die RV sind für mich leider nicht nachvollziehbar. Danke an alle die mir helfen.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.05.2008 | 11:38

Sofern sich Ihr Leistungsvermögen nicht verschlechtert auf unter drei Stunden pro Tag muss der Rentenversicherungsträger Ihre Rente befristen (er hat insoweit kein Ermessen). Ein Nachteil besteht nicht, es sei denn, die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt bessert sich so, dass Ihnen ein Ihrem Restleistungsvermögen angemessener Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht. Sie könnten darüber hinaus medizinische Unterlagen einreichen und um Überprüfung bitten, ob Ihr Leistungsvermögen sich inzwischen so verschlechtert hat, dass Anspruch auf unbefristete Rente besteht.

1 Antworten

Rosannaam 16.05.2008 | 11:40
Hallo Wilfried M., auf Ihre Frage: "Welche Vor- oder Nachteile hätte die unbefristete Rente für mich ?" möchte ich Ihnen folgende Antwort geben: Zunächst einmal seien Sie froh, daß es noch eine "alte" EU-Rente (KLEINE EU-Rente gib es nicht!) ist, denn diese Rente enthält noch nicht den Abschlag wie eine EM-Rente nach neuem Recht ab 01.01.2001! Dies ist der VORTEIL. Der NACHTEIL ist, dass Sie bei der befristeten Rente immer wieder einen Weitergewährungsantrag stellen müssen. Aber dies ja auch nur in gewissen Zeitabständen notwendig. Eine sog. "Arbeitsmarktrente", wie Sie sie erhalten, wird eigentlich grundsätzlich bis längstens 3 Jahre befristet. Hier gibt es auch keine endgültige Befristung wie bei einer EU-Zeitrente aus med. Gründen. Sie können natürlich beim NÄCHSTEN Weitergewährungsantrag unter Vorlage entsprechender ärztlicher Befundberichte darauf hinweisen, dass sich Ihr Gesundheitszustand in den letzten Jahren sehr verschlechtert hat und dass dies überprüft werden kann. Dann besteht evtl. die Chance, dass die Rente auf Dauer weitergezahlt wird, und zwar aus med. Gründen. Oftmals wird bei Arbeitsmarktrenten überhaupt keine Überprüfung des Gesundheitszustandes (also Vorlage bei der Ärztl. Dienststelle) vorgenommen, sondern sie werden - wenn keine neuen med. Befundberichte vorgelegt werden - wieder als Arbeitsmarktrenten auf Zeit weitergewährt. Außer der Reihe bringt aber m.E. ein Antrag auf DAUER-Rente nichts ein, wenn nicht gerade etwas Gravierendes im Gesundheitszustand eingetreten ist! MfG Rosanna.
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