Hallo Peggy,
die Rentensachbearbeitung wird für den Monat Juni prüfen, ob und inwieweit die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch geltend macht. Je nach Ergebnis, erfolgt die Auszahlung der Nachzahlung an Sie bzw. an die Agentur unter Anrechnung der bereits von dort geleisteten Zahlungen.
Näheres klären Sie bitte mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers