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Experten-Antwort

Begleitkind zur Kinderreha wurde abgelehnt

von Ingrid Gerstmair07.07.2017 | 17:37
2253 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ihr lieben! Vll kann mir jemand von euch helfen. Ich habe für meinen 6jährigen Sohn eine Kinderreha genehmigt bekommen ( er leidet an Infektasthma) und die Bewilligung für mich als Begleitperson. Heute kam der Ablehnungsbescheid für meine 3jährige Tochter, die ich als Begleitkind mitnehmen wollte. Mein Partner arbeitet von Mo-Fr von 7- 16.30- eine stubdenweise Haushaltshile wirde genehmigt. Meine Tochter würde aber niemals 4 Wochen bei einer fremden Person bleiben- nicht mal beim Papa. Kann mir jemand sagen, was ich noch tun könnte, bzw was in so ein Widerspruchsschreiben rein muss. LG Ingrid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingrid Gerstmair,

Sie sollten in Ihrem Widerspruch einfach die Fakten angeben, dass Ihre Tochter aufgrund des Alters noch nicht gewöhnt ist so lange ohne Mutter und in fremder Obhut zu sein und ein Tausch des betreuenden Elternteils während der Reha aufgrund Ihres Schichtdienstes ebenfalls nicht möglich ist.

So wie Sie es hier beschrieben haben können Sie auch den Widerspruch formulieren. Sie können aber auch in eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und dort den Widerspruch aufnehmen lassen, dann wird Ihnen bei der Formulierung geholfen.

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23 Antworten

Schorscham 07.07.2017 | 19:43
Zitat von Ingrid Gerstmair anzeigen
Ohne Kenntnis des Ablehnungsgrundes kann man keine seriösen Tipps geben. Allerdings ist es nun mal so, dass die Leistungsansprüche gegenüber den Behörden aus verständlichen Gründen begrenzt sind. Schlimmstenfalls müssten Sie die Kosten für Ihre dreijährige Tochter selbst übernehmen, wenn sie nicht ohne Sie klar kommt. Die Steuer- und Beitragszahler können schließlich nicht jeden Luxus finanzieren. MfG
der anderenam 08.07.2017 | 07:13
Ich vermute, dass Sie selbst berufstätig sind und die Tochter eine Kita besucht. Wenn ich richtig liege, hier ein Lösungsvorschlag: Der Papa fährt mit dem Sohn zur Reha. Damit ändert sich für die Tochter nichts an der bisherigen Betreuungssituation. Wäre das eine Option?
Ingrid Gerstmairam 08.07.2017 | 13:03
zu der ersten Antwort- die Begründung war, dass mein Mann ja nur 9-10 std außer Haus ist und deswegen nur eine stundenweise Haushaltshilfe gebraucht werden würde... und was heisst hier Luxus den die Steuerzahler bezahlen?? ich arbeite seit knapp 20 jahren als altenpflegerin ubd hab genug steuern bezahlt und werde diese auch noch weiter bezahlen in den nä. jahren. zur 2. Antwort - wie oben erwähnt, arbeite ich als altenpflegerin im schichtdienst- auch we und Feiertage. Ist also noch bescheidener
Schorscham 08.07.2017 | 13:56
Zitat von Ingrid Gerstmair anzeigen
Mag ja sein, dass Sie viele Steuern gezahlt haben. Ihre Steuergelder wurden aber nicht auf einem Sparkonto zu Ihren Gunsten eingezahlt, sondern zur Finanzierung unseres Staates verwendet. Schon gar nicht kann man damit Forderungen begründen, die der Leistungskatalog der DRV offensichtlich nicht vorsieht. Vermutlich haben Sie schon erheblich mehr steuerfinanziertes Kindergeld erhalten, als Sie jemals an Steuern gezahlt haben. MfG
Herz1952am 08.07.2017 | 14:31
Hallo Ingrid gerstmair, legen Sie mal Widerspruch dagegen ein und begründen Sie diesen, wie es der Wahrheit entspricht. Der RV-Träger geht erst einmal nach den üblichen Bedingungen. Er ist aber auch verpflichtet den Einzelfall zu würdigen. Schorsch ist wohl mehr für das Wohl der gesunden Gemeinschaft als für den Kranken. Das Widerspricht allerdings den Schutzparagrafen des Grundgesetzes. Dieser Paragraf ist für den Schwachen gedacht und nicht als Vorteil für Betrugsversuche zu sehen. Ich habe es auch schon fertiggebracht, dass unser 14 jähriger Sohn mit der Mutter zur Reha ging. Allerdings sollte man eine Reha auch nicht als Allheilmittel betrachten. Es gibt ja dann auch noch eine Zeit nach der Reha. Sie können auch mal sagen, dass Sie nicht auf die Reha gehen können, wenn Sie Ihre 3-jährige Tochter nicht mitnehmen können. Was Schorsch immer vergisst ist, dass es sich um eine Solidargemeinschaft handelt. Man lernt diese Gemeinschaft erst kenn, wenn man sie mal braucht.
Rosannaam 08.07.2017 | 14:45
Zitat von Herz1952 anzeigen
Das finde ich ganz und gar nicht. Wer behauptet "genug" Steuern gezahlt zu haben, der muss auch auch berücksichtigen, dass er durch das Kindergeld und andere staatliche Leistungen einen großen Teil dieser Steuern wieder zurückbekommen hat bzw. wird. Unangebracht finde ich allerdings Ihre unanständigen Bemerkungen gegenüber @Schorsch und Ihre größtenteils unqualifizierten Antworten. Gruß
Herz1952am 08.07.2017 | 14:36
Die Bemerkung von Schorsch mit dem Kindergeld ist vollkommen unangebracht. Das Kindergeld wurde eingeführt, dass jedes Kind die gleichen Chancen hat. Allerdings sind manche Reiche sozialer, in dem sie sagen: "Was brauche ich noch Kindergeld bei meinem Einkommen, Sie sollen es besser auf diejenigen verteilen, die es nötig haben".
Herz1952am 08.07.2017 | 15:14
Hallo Rosanna, ich habe das nur aus dem Text geschlossen bei Schorsch. Das kommt einfach so rüber. Ich hielt die "Aussage" für unangebracht. Dies war kein Urteil über Schorsch. Wenn Sie sieben Jahre lang dieses System (Gesundheit und Rente) mitmachen mussten, würden Sie das auch sagen. Solange man Beiträge einzahlt ist das o.k., wenn man aber mal Leistungen braucht, muss man sehen, wie man zu seinem Recht kommt (wohlgemerkt: zustehendes Recht). Da gibt es viele Falsch- und Desinformationen, seitens der Institutionen. Die Rechtslag ist ja ganz o.k. Nur, wie diese oft gehandhabt wird entspricht nicht einmal mehr den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes.
Rosannaam 08.07.2017 | 15:29
Zitat von Herz1952 anzeigen
Ach, Verfassungsrechtsexperte sind Sie auch noch? Die relativ geringen Erfolgsquoten von Widersprüchen und Klagen im Krankenkassen/Rentenrecht sprechen eher für weitestgehendst korrekte Rechtsanwendungen, auch wenn es in wenigen Einzelfällen bedauerlicherweise nicht immer rund läuft. Für Dramatisierungen gibt es also absolut keinen Grund. Gruß
Herz1952am 08.07.2017 | 16:12
Hallo Rosanna, Sie verwechseln hier was. Die Urteile des höchsten Sozialgerichtes des BSG Kassel sind schon des Öfteren vom Verfassungsgericht (höchstes deutsches Gericht), sozusagen "kassiert" worden. Den Urteilen des Bundessozialgerichtes wurde sozusagen das Recht abgesagt. Ich hatte, im Gegensatz zu Ärzten, Krankenkassenmitarbeitern, Rentenversicherungsmitarbeitern Rechtsvorlesungen "genossen". Nur deshalb und natürlich aus eigener Erfahrung kann ich dieses beurteilen. Das Grundgesetz ist das höchste Gesetz. Dieses Gesetz wird beim Bundesverfassungsgericht angewandt. Dieses Gesetz steht sozusagen über allen anderen Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen etc. Nur gelten die Urteile des BVerfG. nicht rückwirkend, wie bei allen anderen Gerichten auch. Die Urteile dieses Gerichtes werden als Grundlage genommen für weitere Fälle, die dem Einzelfallurteil gleichen. Im übrigen findet man alle Urteile deutscher Gerichte seit 1997 im Internet mit Originaltext. Urteile werden ja im Namen des Volkes gesprochen und sind somit öffentlich (die Namen der Betroffenen sind natürlich abgekürzt mit einem Buchstaben, das nennt sich Persönlichkeitsrechte wahren). Gruß
Ingrid Gerstmairam 08.07.2017 | 18:08
Zitat von Schorsch anzeigen
... und was heisst hier Luxus den die Steuerzahler bezahlen?? ich arbeite seit knapp 20 jahren als altenpflegerin ubd hab genug steuern bezahlt und werde diese auch noch weiter bezahlen in den nä. jahren.
Mag ja sein, dass Sie viele Steuern gezahlt haben. Ihre Steuergelder wurden aber nicht auf einem Sparkonto zu Ihren Gunsten eingezahlt, sondern zur Finanzierung unseres Staates verwendet. Schon gar nicht kann man damit Forderungen begründen, die der Leistungskatalog der DRV offensichtlich nicht vorsieht. Vermutlich haben Sie schon erheblich mehr steuerfinanziertes Kindergeld erhalten, als Sie jemals an Steuern gezahlt haben. MfG
Das bezweifel ich, dass ich mehr kindergeld bezogen habe, als steuern bezahlt zu haben. es geht mir allein und das wort" luxus". mir geht es allein darum, dass ich, wenn ich meine tochter nicht mitnehmen kann, meinem kranken Sohn die chance nicht geben kann, dass sich sein Gesundheitszustand vll etwas verbessern könnte.
Ingrid Gerstmairam 08.07.2017 | 18:17
Zitat von Ingrid Gerstmair anzeigen
Mag ja sein, dass Sie viele Steuern gezahlt haben. Ihre Steuergelder wurden aber nicht auf einem Sparkonto zu Ihren Gunsten eingezahlt, sondern zur Finanzierung unseres Staates verwendet. Schon gar nicht kann man damit Forderungen begründen, die der Leistungskatalog der DRV offensichtlich nicht vorsieht. Vermutlich haben Sie schon erheblich mehr steuerfinanziertes Kindergeld erhalten, als Sie jemals an Steuern gezahlt haben. MfG
Das bezweifel ich, dass ich mehr kindergeld bezogen habe, als steuern bezahlt zu haben. es geht mir allein und das wort" luxus". mir geht es allein darum, dass ich, wenn ich meine tochter nicht mitnehmen kann, meinem kranken Sohn die chance nicht geben kann, dass sich sein Gesundheitszustand vll etwas verbessern könnte. ich möchte hier nur nicht als sozialschmarotzerin hingestellt werden die sich vll mal durch ne reha nen schönen Urlaub machen möchte. ich wollte nur sagen, dass ich schon seit meinen schulabgang arbeite und auch nach der geburt meiner kinder gleich wieder arbeiten gegangen bin und es einfach unfair finde, dass so etwas, das ja für die gesundheit meines großen wichtig ist, durch eine Ablehnung des begleitkindes jetzt evtl ins wasser fallen könnte.
Ingrid Gerstmairam 08.07.2017 | 18:26
Ich wollte hier keine Diskussion auslösen, sondern habe lediglich gefragt, ob sich jemand damit auskennt, was genau in so nen widerspruch rein muss.
Schorscham 08.07.2017 | 19:38
Zitat von Ingrid Gerstmair anzeigen
Schreiben Sie einfach all das rein, was Ihrer Meinung nach von Belang sein könnte. All zu große Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen. Alternativlösungen wurden bereits aufgezeigt. Sie könnten die Kosten Ihrer Tochter entweder selbst übernehmen oder Sie tauschen mit Ihrem Mann. Wo ein Wille ist, gibt es meistens auch einen Weg. MfG
???am 09.07.2017 | 08:20
Nur mal so eine Anmerkung, viel Schreiber hier in diesem Forum sind doch sehr zynisch. Beim lesen hat man immer wieder das Gefühl, hier sitzen "Richter" des Deutschen Sozialsystems. Ängste, Nöte und Sorgen der zumeist hier Fragestellenden liegen auf einer ganz anderen Ebene. Ja es gibt jene die das Sytem auszunutzen versuchen. Aber auch solche die einfach nur Antwort auf Fragen wünschen. Vielleicht sollten jene, die über ein gewisses Fachwissen verfügen, weniger wertend die Fragen beantworten. Soziale Gerechtigkeit ist ein Ziel, welches wohl nie erreicht werden wird. Gerechtgikeit liegt leider immer im Auge des Betrachters.
Friedhelmam 09.07.2017 | 14:22
Zitat von ??? anzeigen
Sachliche und ehrliche Aufklärung hat nichts mit Zynismus zu tun. Keinem besorgten Fragesteller nützt es etwas, wenn man ihm falche Hoffnungen macht und über diesen ach doch so ungerechten Sozialstaat meckert. Die gesetzlichen Leistungsansprüche sind nun mal eindeutig definiert und der Ermessensspielraum der Behörden stark begrenzt. Im vorliegenden Fall geht es um 1 dreijährige Tochter. Theoretisch könnte dieses Kind aber noch 5 Geschwister haben, die ebenfalls als Begleitkinder mitgenommen werden möchten. Wo soll man also die Grenze ziehen?
Ingrid Gerstmairam 09.07.2017 | 15:30
Zitat von Friedhelm anzeigen
viel Schreiber hier in diesem Forum sind doch sehr zynisch.
Sachliche und ehrliche Aufklärung hat nichts mit Zynismus zu tun. Keinem besorgten Fragesteller nützt es etwas, wenn man ihm falche Hoffnungen macht und über diesen ach doch so ungerechten Sozialstaat meckert. Die gesetzlichen Leistungsansprüche sind nun mal eindeutig definiert und der Ermessensspielraum der Behörden stark begrenzt. Im vorliegenden Fall geht es um 1 dreijährige Tochter. Theoretisch könnte dieses Kind aber noch 5 Geschwister haben, die ebenfalls als Begleitkinder mitgenommen werden möchten. Wo soll man also die Grenze ziehen? ich möchte weder Aufklärung noch sonst irgendwas. mir is durchaus bekannt, dass sie die Begleitkinder ablehnen können. ich erhoffte mir lediglich hilfestellung beim formulieren des widerspruchs gegen meine ablehnung- mehr nicht. es ist ja wohl verständlich, dass ich alles versuche auszuschöpfen, um die reha meines Sohnes mit ihm antreten zu können
Schorscham 09.07.2017 | 17:47
Zitat von Ingrid Gerstmair anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren negativen Bescheid vom xx.xx.xxxx. lege ich hiermit Widerspruch ein. Da meine dreijährige Tochter keine längere Zeit ohne mich zurecht kommt, auch nicht in der Obhut ihres Vaters, halte ich ihre Begleitung zur bereits bewilligten Kinder-Reha meines Sohnes für unabdingbar. Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gerstmair Sicherheitshalber empfiehlt sich ein Einschreibebrief mit Rückschein. MfG
Ingrid Gerstmairam 09.07.2017 | 18:59
Zitat von Schorsch anzeigen
ich erhoffte mir lediglich hilfestellung beim formulieren des widerspruchs gegen meine ablehnung- mehr nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren negativen Bescheid vom xx.xx.xxxx. lege ich hiermit Widerspruch ein. Da meine dreijährige Tochter keine längere Zeit ohne mich zurecht kommt, auch nicht in der Obhut ihres Vaters, halte ich ihre Begleitung zur bereits bewilligten Kinder-Reha meines Sohnes für unabdingbar. Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gerstmair Sicherheitshalber empfiehlt sich ein Einschreibebrief mit Rückschein. MfG
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