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Begutachtungsfolgen

von dirk03.08.2007 | 09:01
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36 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte meine Frage voranstellen: Wer ist bei gesundheitlichen Schäden durch eine Begutachtung verantwortlich?? Wie kann und will der Auftraggeber, also die DRV, in diesem Fall helfen?? Zum Sachverhalt: Meine Lebensgefährtin war -mal wieder- zu einer Begutachtung geladen. Im Vorfeld hatten Gespräche mit der DRV stattgefunden, in denen gebeten wurde auf die Begutachtung zu verzichten, da die seitens des med. Dienstes der DRV vermutete Essstörung nicht vorliegt. Man bestand auf dieses Gutachten . Die Gutachterin war nun der Meinung, die Dauerspannung, unter der viele Muskeln im Arm- Hals und Rückenbereich liegen sowie die Sehnenverkürzung seien so nicht vorhanden. Originalaussage:" Ich kann mir das gar nicht vorstellen". Das verordnete Medikament gegen eben dieses kannte sie nicht und musste nachfragen. Im Verlauf der Untersuchung überdehnte sie nun ruckartig gewaltsam Muskeln und Sehnen, ohne auf Schmerzen zu achten. Die Beschreibung dieser Einschränkungen eines Chirurgen lagen ihr übrigens vor. Ergebnis ist nun eine Verstärkung der Schmerzen in diesem Bereich! Kopfdrehen, Kopf nichtdrehen, liegen, alles durch Schmerzen extrem eingeschränkt!! Die behandelnde Physiotherapeutin war ob der Verschlechterung erschrocken !! Die schmerzarme Bewegungsmöglichkeit ist weiter und stärker eingeschränkt. Das kleine positive Ergebnis jahrelanger med. Behandlung um Jahre zurückgeworfen! Das Gutachten liegt uns noch nicht vor. Nochmals meine Frage: Kann und will die DRV hier helfen?? Als Auftraggeber dieses Gutachtens, als Auswahltreffender für diese Gutachterin, auf das trotz begründeter Bitte, darauf zu verzichten, bestanden wurde, besteht zumindest eine moralische Verantwortung!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Derartige Fragen können nicht hier im Forum geklärt werden, da es hierzu zwingend erforderlich ist, auch die Gutachterin zu den Beschwerden und Vorwürfen zu hören. Die Ursächlichkeit der Untersuchungsmethoden für gesundheitliche Probleme, die z.T. nach Ihrer Schilderung schon vorhanden waren, kann hier im Forum weder nachvollzogen noch kommentiert werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an den auftraggebenden Rentenversicherungsträger.

35 Antworten

pro-fess-oram 03.08.2007 | 13:33
Wenn der Vorgang tatsächlich so abgelaufen ist, wie beschrieben, würde ich Anzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft stellen. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, das Sie anschließend eine Anzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede an der Backe haben, so würde ich mich als betroffener Gutachter wehren.
Neutraleram 03.08.2007 | 13:53
Ich gehe mal davon aus, dass Sie selbst bei der Begutachtung nicht anwesend waren. Daher ist es wohl nur eine reine Vermutung, dass die Gutachterin einen Fehler begangen hat. Und wie "pro-fess-or" bereits sehr richtig bemerkt hat, wird es sehr schwierig sein, der Gutachterin diesen Fehler nachzuweisen. (Sofern es überhaupt einer war !) Ohne genaue Kenntnis der Krankenakte und einer Stellungnahme der Gutachterin, wird Ihnen von hier aus wohl niemand weiterhelfen können.
dirkam 03.08.2007 | 16:22
Dank Allen, die sich Gedanken gemacht haben. Leider ist es wirklich so, wie ich es geschildert habe. Bei der Untersuchung war ich nicht dabei - dies wurde von der Gutachterin bereits in der Einladung verneint. Was wir gemacht haben ist ein Gedächtnisprotokoll sofort nach dem Gutachten. Dass die seitdem bestehenden Verschlimmerungen wieder beser werden hatten wir noch geglaubt, die Schmerztränen halten seitdem (14 Tage!!) fast unvermindert an. Wir werden wohl den Rat durchdenken, Anzeige zu stellen Danke nochmals denen, die drüber nachgedacht und damit helfen wollten
Ratsuchenderam 03.08.2007 | 18:26
So leicht würde ich mich nicht geschlagen geben. Das Sie schreiben, die Gutacherin hätte die Teilnahme einer Vertrauensperson verneint, ist dies ein Indiz dafür, dass sie von vorneherein parteiich war. Die Gutachterin kann generell die Teilnahme einer Vertrauens person während der Begutach- tung nicht ausschliesen. Siehe hierzu auch das einschlägige Urteil des LSG Rheinland-Pfalz. Da Sie weiterhin schreiben, dass das Gutachten noch nicht vorliegt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Gutachterin aufgrund ihrer Verhaltensweise, wegen Befangenheit abzuleh- nen. Desweiteren empfehle ich Ihnen, sich umgehendst an einen Sozialverband, wie z.B. SoVD oder VDK zu wenden, die Ihnen Rechtschutz gewäh- ren können.
Antoniusam 03.08.2007 | 18:54
Den Ratschlag, einem Sozialverband beizutreten, kann ich nur unterstützen. Mir hat der SoVD äußerst professionell zu meiner BU-Rente verholfen. Alles Gute !
Antoniusam 03.08.2007 | 21:39
Nur der Vollständigkeit halber: (www.sovd.de) oder (www.vdk.de) ! MfG
Amadéam 04.08.2007 | 10:47
Auch die Mitwirkungspflicht eines Antragstellers von Sozialleistungen am Verwaltungsverfahren ist nicht unbegrenzt und schon gar nicht der etwaigen Willkür eines Gutachters ausgesetzt. Studieren Sie daher den Inhalt des Paragraphen 65 Absatz 2 SGB I (Sozialgesetzbuch). Sind die Rechte der Betroffenen eindeutig verletzt worden, wehren Sie sich unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe (siehe Vorredner). Sollten Sie einen Anwalt bevorzugen, bitte nicht einen "Wald- und Wiesen-Anwalt", sondern nur einen Fachanwalt für Sozialrecht in Betracht ziehen. Ggf. zu empfehlen ist hier auch ein (kostenpflichtiger) privater Rentenberater. Hier die zitierte Vorschrift: http://sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0106500 Hier Infos über private Rentenberater: http://www.rentenberater.de/relaunch/wir_ueber_uns.php
Anzeigeerstatteram 04.08.2007 | 11:47
Überlassen Sie das der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei. Strafanzeigen UND Strafanträge (beides muß sein) wegen Körperverletzung (ob fahrlässig oder vorsätzlich) nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Anzeigeerstatteram 04.08.2007 | 11:53
"dies wurde von der Gutachterin bereits in der Einladung verneint. " Wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Jeder hat das Recht mit Beistand zu Begutachtungen zu erscheinen.
Franzam 04.08.2007 | 16:50
Es ist wirklich eine unglaubliche Unverschämtheit was sich die von der DRV beauftragten Ärzte/ Gutachter erlauben. Ich wurde zu einem psychiatrischen Gutachten ( bei einem Neurologen/Psychiater) geladen und dort musste ich mich - im Beisein der Arzthelferin - komplett nackt ausziehen, weil der Arzt die Operationsnarbe meiner Hodentumor OP sehen wollte.... Was hat solch ein Vorgehen bei einer psychiatrischen Untersuchung verloren ???? es war für mich einfach nur demütigend. Die Qualität vieler - nicht aller ! - Ärzte ist ein Armutszeugniss höchsten Grades. Eine Kontrolle seitens der DRV über die Qualität der Gutachten und der Gutachter scheint nicht vorgenommen zu werden ( oder wird bewusst nicht vorgenommen ?! ) Auf jeden Fall handelt es sich bei diesen fachlich schlechten Gutachten keinesfalls um Einzelfälle wie hier immer so gerne von daran Intessierter Seite behauptet wird !
???am 04.08.2007 | 19:03
Ich hoffe Sie haben sich beschwert und eine schriftliche Stellungnahme der DRV gefordert. Nur so kann nämlich gegen die schwarzen Schafe vorgegangen werden.
§§§am 05.08.2007 | 09:52
" Auf jeden Fall handelt es sich bei diesen fachlich schlechten Gutachten keinesfalls um Einzelfälle wie hier immer so gerne von daran Intessierter Seite behauptet wird !" Einer der Leser hier hat ein paar Tage zurück eine Mängelliste (der LVA-Gutachter)reingestellt. Die Kommentare lassen tief blicken. "Ich wurde zu einem psychiatrischen Gutachten ( bei einem Neurologen/Psychiater) geladen und dort musste ich mich - im Beisein der Arzthelferin - komplett nackt ausziehen, weil der Arzt die Operationsnarbe meiner Hodentumor OP sehen wollte...." Man gehe halt ohne Beistand nicht zu solchen Leuten. Arzthelferinnen haben bei solchen Untersuchungen nichts zu suchen. Eigentlich ein Fall für die Ärztekammer (m.E. Verstoß gegen Schweigepflicht). Ich würde den Gutachter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
§§§am 05.08.2007 | 09:57
"Ich hoffe Sie haben sich beschwert und eine schriftliche Stellungnahme der DRV gefordert. Nur so kann nämlich gegen die schwarzen Schafe vorgegangen werden." Das ist ein Fall für die Ärztekammer und falls der Arzt beamtet ist, in den meisten Bundesländern ein Fall für die Rechtsaufsicht nach dem SGB IV.
franzam 05.08.2007 | 11:06
Ja habe schon einen Fachanwalt für Sozialrecht eingeschaltet. Ich habe das " Gutachten " über meinen Anwalt schon vorliegen und auch lt. meinem Anwalt ist es fachlich medizinisch völlig fehlerhaft sowie unvollständig und vor allem zeitlich (Untersuchungszeit ca. 20 Minuten ! ) unmöglich ,psychiatrisch in dieser kurzen Zeit jemanden sozialmedizinisch zu beurteilen.. Wir haben das Gutachten wegen Befangenheit und Inkompetenz des Gutachters abgelehnt. Ich werde a l l e verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesem Arzt/Gutachter persönlich zur Rechenschaft zu ziehen. Ich musste nach diesem Gutachten - weil ich völlig fertig war - einen Notfalltermin bei meinem behandelden Psychiater ( in einer Klinik für Psychiatrie ) wahrnehmen. Dieser mich seit mehr als 3 Jahren behandelnde Oberarzt für Psychiatrie war fassungslos angesichts dieses " Gutachtens " seines Kollegen . Hier zerstören gutachterlich tätige Ärtze in 20 Minuten einer 3 jährigen Behandlungserfolg..... Ich behaupte weiterhin - auch aufgrund Erfahrungswerten meines Anwaltes - dieses alles hat Methode. Die Leute sollen mürbe gemacht werden, um Ihr EM-Renten Begehren aufzugeben. Das ist eine SCHANDE, das sich niemand auch aus der Politik dieser Sache annimmt.
Mitleseram 05.08.2007 | 13:57
"Dieses alles hat Methode. Die Leute sollen mürbe gemacht werden, um ihr EM-Rentenbegehren aufzugeben......." Bei allem Respekt und Veständnis für Ihre Probleme, "franz": Versuchen Sie bitte sachlich zu bleiben. Ihr oben zitierter Vorwurf ist durch nichts zu belegen und entspricht auch nicht der Wahrheit ! Es interessiert mich auch nicht, ob Ihr Anwalt Ihre Meinung teilt. Ich habe nämlich meine eigenen, überwiegend positiven, Erfahrungen mit Gutachtern gemacht ! Auch unter denen gibt es solche und solche ! Alles Gute für Sie !
Eberhardam 05.08.2007 | 16:51
Hallo, ich würde zu meiner zuständigen Krankenkasse gehen, und mitteilen, daß durch die Begutachtung sich mein Zustand verschlimmert hat. Die Gkv. wird sicherlich tätig, da sicherlich vermehrte Kosten enstehen. Außerdem ist es möglich, daß die Gkv. gerichtlich vorgeht. Sprechen sie doch mal mit Ihrer Kasse.
dirkam 05.08.2007 | 16:50
Nun, ich kann hier allen, die sich Gedanken machen nur Danken Mein Vertrauen in die DRV ist, muss ich hier ganz sachlich feststellen, sehr in Mitleidenschaft gezogen. Im Vorfeld der Begutachtung hatte ich umfangreichen Kontakt mit der DRV, wo ich diese bat, auf gerade dieses Gutachten zu verzichten. Bei der Erkrankung, mehrere Gendefekte, handelt es sich um eine Sache, die viele Ärzte gar nicht kennen. Jeder der bisherigen Gutachter hatte da so seine Probleme. Warum weiß ich nicht, im Netz werden Beschreibungen angeboten, nach Ärzten, die die Ursachen führ das Fehlwachstum fanden, mussten wir auch suchen. Chirurgen hatten dabei die Erwerbsunfähigkeit aus deren Sicht bestätigt. Die Auswirkung sind ähnlich dem etwas mehr bekannten Marfan-Syndrom. Der med. Dienst der DRV geht nun von einer Magersucht, also einer Mangelernährung aus. Dass dies falsch ist, müsste ein Mediziner eigentlich an dem Blutbild erkennen. Nun, diese Begutachtung sollte eigentlich nur eine Abklärung der Fehl und Ferndiagnose Magersucht erbringen. Diese Gutachterin war nicht sorgfältig ausgewählt! Sie hat mit ihrer rücksichtslosen und gefährlichen Untersuchungsmethode viel Schaden angerichtet. Man kann doch nicht bei einer Patientin, wo Sehnenverkürzung und extreme Muskelspannung vorliegt, die schon zwei Halswirbel aus ihrer normalen Lage ziehen, gewaltsam eine nicht mehr mögliche Halsbewegung rückartig erzwingen. Ich werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, diese Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, auch wenn meine Lebensgefährtin mittlerweile immer mehr resigniert. Ich habe auch versucht, meine Wut auf den med. Dienst der DRV hier zu unterdrücken. Zehn Minuten Aufwand und Recherche über die Gendefekte (ich habe es doch auch gefunden) hätten dieses Gutachten unnötig gemacht. Eine bessere Auswahl der Gutachterin hätte Schmerzen, Zerstörung med. Behandlungserfolge und Erhöhung des krankheitsbedingten seelischen Druckes verhindern können.
dirkam 05.08.2007 | 17:23
Das war meine erste Reaktion. Da die Krankenkasse seit über 5 Jahren wöchentlich mehrmals Physiotherapien bezahlt, war das Interesse der Krankenkasse erstmal sehr hoch. Als ich den Auftraggeber, die DRV ins Spiel brachte lautete die Antwort nur noch: wir würden sehr gern helfen, uns sind aber hier die Hände gebunden.
Michaam 05.08.2007 | 20:30
Geben Sie der Gutchterin eins aufs Dach und wehren Sie sich. Lassen Sie sich nicht bange machen. Die Rentenversicherung und die Gutachter mögen keinen Stress. Deshalb will man Sie hier schon einschüchtern. Gehen Sie bis zur letzten Instanz und stellen Sie gleichzeitig Strafantrag.
§§§am 06.08.2007 | 12:46
"Ich behaupte weiterhin - auch aufgrund Erfahrungswerten meines Anwaltes - dieses alles hat Methode." Hat es nach meinem Kenntnisstand ebenfalls. "Das ist eine SCHANDE, das sich niemand auch aus der Politik dieser Sache annimmt." Dürften kein Interesse daran haben, da anderenfalls die Beitragssätze steigen müßten und man nicht von den "faulen" Arbeitslosen reden könnte.
Franzam 06.08.2007 | 14:53
Ein Gutachter der in der Mehrzahl seiner Gutachten,die zu Begutachtenden zur Berentung vorschlägt, wird mit absoluter Sicherheit in der Zukunft keine weiteren " Aufträge " der DRV mehr bekommen. Es ergibt sich also schon aus der Sache an sich, daß selbst wenn 10 Leute so krank sind, das Sie aus medizinischen Gründen berentet werden müssten, diese 10 Leute niemals alle vom dem ärztlichen Gutachter zur Berentung vorgeschlagen würden. Würde er dies tun , versiegt eine für Ihn sichere und risikolose Einnahmequelle. Das heisst alleine aus betriebswirtschaftlichen Gründen, kann der Arzt nicht objektiv und nur medizinisch entscheiden. Es gibt mit Sicherheit Ärtze die keine Aufträge seitens der DRV mehr bekommen, weil Sie - aus deren Sicht - zuviel Kosten verursachen. Das ist leider die Wahrheit. Würde es eine - unabhängige - Statistik bezüglich der beauftragten Gutachter geben, hätte man es sicher schwarz auf weiß. Die DRV hat sicher solch eine Statistik , aber die würde niemals öffentlich gemacht. Es wird Zeit, daß dieses " Begutachtungsunwesen " genau überprüft und geändert wird !!
Mitleseram 06.08.2007 | 15:14
Seien Sie froh, dass Ihre Kontaktdaten anonym sind ! Sonst könnten Sie sich sehr leicht eine Verleumdungsklage einhandeln ! Dass Sie ärgerlich sind, kann ich durchaus verstehen. Aber Ihre Unterstellungen sind einfach nur haltlos, primitiv und UNVERSCHÄMT ! MfG
Insideram 06.08.2007 | 15:21
Sehr geehrter Herr Franz, ich versichere Ihnen eine solche Verfahrensweise gibt es nicht, dies wäre gegen Recht und Gesetz ! Mit freundlichen Grüßen Insider
Mitleseram 06.08.2007 | 15:53
".........dies wäre gegen Recht und Gesetz !" .......und die möglichen Folgen für die DRV als Auftraggeber und den Gutachtern als "Handlanger" wären unkalkulierbar. @"Insider": Solche Leute wie "Franz" sind einfach unbelehrbar. Wäre alles in seinem Sinne verlaufen, würde er die DRV in den Himmel loben. Aber jetzt, wo er (angeblich) unfair behandelt wurde, sind alle Gutachter korrupt und der DRV hörig. Zum Glück weiß ich aus eigener Erfahrung, (ich bin selbst Frührentner), dass die meisten DRV-Gutachter fair und objektiv arbeiten. Soll er doch klagen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt ! Aber dann würde er womöglich die SG-Richter auch noch als korrupt bezeichnen, sollte er verlieren. (Aber aufregen nützt bekanntlich nichts !) MfG
Franzam 06.08.2007 | 16:19
Lieber Mitleser ! Regen Sie sich doch nicht so künstlich auf . Sie scheinen sich mit diesem Thema wenig bis gar nicht beschäftigt zu haben. Natürlich sind nicht alle " Gutachten " qualitativ schlecht, das habe ich auch nicht gesagt, aber eine Vielzahl ist es eben. Ich habe Kontakt zu mehreren Fachanwälten, Fachärzten sowie ehemaligen Mitpatienten aus 2 sehr renommierten psychiatrischen Kliniken , die täglich mit diesen " Gutachten " konfrontiert werden. Bitte schauen Sie nicht nur Ihren Fall an , sondern blicken Sie auch mal über den Tellerrand hinaus. Vielleicht denken und reden Sie nach Ihrer nächsten Begutachtung schon anders !? Wenn man selbst nicht von solch einem fachlich schlechten Gutachten betroffen ist, kann man natürlich schön daher reden.
Mitleseram 06.08.2007 | 18:29
Nur zu Ihrer Information: Ich bin bisher nicht erst einmal begutachtet worden. Und selbst wenn ich mal an einen "unfähigen" Gutachter geraten sollte, werde ich ihn bestimmt nicht sofort als korrupt bezeichnen, so wie Sie das hier permanent tun ! ("Wenn der Gutachter nicht so spurt wie es die DRV verlangt, bekommt er keine Aufträge mehr"!) (Einfach nur lächerlich !) MfG
?-?am 06.08.2007 | 20:09
ach Antonius, so langsam weiß es jeder
uweam 06.08.2007 | 20:07
Ich möchte so gern glauben, dass bei Begutachtungen alles nach Gesetz und medizinischem Ethos geschieht - aber meine Erfahrungen (Meine!!!!) lehren mich etwas Anderes. Nach Studium solcher Literatur wie den Begutachtungshinweisen, herausgegeben von der Rentenversicherung und dem Vergleich mit Erlebten sind starke Differenzen offensichtlich Was unternimmt die DRV zur Qualitätssicherung der angeforderten Gutachten ??
Franzam 06.08.2007 | 20:29
@Mitleser Es hat keinen Sinn . Entweder wollen oder können Sie nicht verstehen worum es im Kern geht. Außerdem ist der im Vorteil der richtig lesen und verstehen kann, lieber Mitleser. Zitieren Sie bitte nicht immer falsch was ich geschrieben habe. Ihre Gedanken gehen mit Ihnen da wohl durch... Es geht doch gar nicht um Korruption. Die Anforderungen ( Link von Ruth )an die Gutachter der DRV sind ja gut und schön, aber Sie werden doch in der Praxis nicht oder nicht immer umgesetzt. Und wer kontrolliert das ? Niemand. Schauen Sie sich doch die unzähligen Beiträge hier im Forum an, wo es um diese Art von " Begutachtungen " geht. Ich stehe mit meiner Meinung absolut nicht alleine da und das gibt mir Zuversicht, das vielleucht sich doch mal da etwas ändert. Wir Kranken wollen nur neutral und fachlich einwandfrei beurteilt werden von den Gutachtern der DRV und sonst gar nichts. Das müsste doch wohl jeder verstehen und sich dafür einsetzen das dies klappt ( nicht immer aber öfter als dies leider zur Zeit der Fall ist ).
Mitleseram 07.08.2007 | 15:21
"Außerdem ist der im Vorteil der richtig lesen und verstehen kann..........." Vielleicht sollten Sie sich noch einmal Ihren Beitrag vom 06.08.2007, 14:53 Uhr durchlesen ! Das dort Geschriebene klingt merkwürdigerweise ganz anders als das, was Sie zuletzt geschrieben haben ! (Sie verdrehen Ihre Worte immer so, wie Sie es gerade gebrauchen können !)
Outsideram 08.08.2007 | 00:02
"ich versichere Ihnen eine solche Verfahrensweise gibt es nicht, dies wäre gegen Recht und Gesetz " Und wie erklären Sie sich, dass in meinem Verfahren die DRV erklärt hat, dass die Vorgehensweise der Mitarbeiter einschließlich der Ärzte der DRV RECHTSWIDRIG war?
Psychiatrie-Erfahreneram 08.08.2007 | 00:06
"2 sehr renommierten psychiatrischen Kliniken" Gibt es die eigentlich? Ich habe da so meine Zweifel.
Wissenderam 08.08.2007 | 00:10
"Was unternimmt die DRV zur Qualitätssicherung der angeforderten Gutachten ??" NICHTS! Nach meinem Wissen hat eine LVA sogar einen "Arzt" beschäftigt, der ein Dr. vor seinem Namen trug, dessen Dissertation jedoch nirgends in den Archiven (alle Universitäten der Welt) zu finden ist. Sein mir vorliegendes "Gutachten" war nach Ansicht qualifizierter Mediziner Quatsch. Dr. med. Postel, ein bekannter Betrüger, der in Flensburg als beamteter Psychiater für das Gesundheitsamt tätig war, läßt grüßen. Die Liste der erwischten Nichtärzte ist lang.
Rechtleram 07.08.2007 | 23:50
"Seien Sie froh, dass Ihre Kontaktdaten anonym sind ! Sonst könnten Sie sich sehr leicht eine Verleumdungsklage einhandeln !" Was der Schreiber da sagt ist nichts anderes als die Umsetzung der Wirtschaftstheorie des Homo Oeconomicus oder der Annahme der Sozialgerichte, daß behandelnde Ärzte mit Ihren Attesten "Kundenbindung" betreiben. Verleumden nun die Richter alle Ärzte? Da Verleumdung immer eine konkrete Person oder genau definierbare Gruppe von Individuen betreffen muß, was bei dem Beitrag nicht der Fall ist, hätte ein Gutachter keine Chance mit einer Strafanzeige nebst Strafantrag Erfolg zu haben. Einige Tage zurück ergab sich, daß mindestens 20% der Gutachten hinsichtlich des Ergebnisses nicht zutreffend sein sollen, selbstverständlich anonym publiziert, aber von den DRV-Experten ist nicht widersprochen worden. Also "wahr"? Vieles spricht dafür.
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