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Experten-Antwort

Beispielrechner Teilrente und Pflege

von oder so05.10.2018 | 10:35
173 Ansichten
10 Antworten

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Hallo zusammen, gibt es einen Beispielrechner (z.B. Excel o.ä.) mit dem man Verzicht und Wirkung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben Bezug einer Teilrente (z.B. 99%) ab Regelalter mit Zuwachs aus Pflege (je nach Pflegegrad) und höherem Zugangsfaktor der neuen EP ab Regelalter (+0,005/Monat) zum jeweiligen kft. Stichtag 01.07. halbwegs verlässlich rechnen kann? (kft. Rentenanpassungen mal beiseite gelassen)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „von oder so“,

einen solchen Beispielrechner, wie Sie Ihn uns beschrieben haben, gibt es nicht. Allerdings gibt es hierzu eine Tabelle. Über folgenden Link kommen Sie zu dem Heft „Zahlen- und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung“ und auf dem unteren Teil der Seite 13 befindet sich eine Tabelle, die den monatlichen Zugewinn einer Pflegetätigkeit je nach Pflegegrad nach einem Jahr Pflege ausweist:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2018_7.html

Auf diese Werte können Sie dann die monatliche Erhöhung um 0,5% hinzu rechnen. Damit haben Sie dann Ihren Gewinn aus der Pflegetätigkeit. Dem müssen Sie nun entgegen stellen, was Sie dafür ein komplettes Jahr eingesetzt haben (Verzicht auf 1% Ihrer Rente).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Interesseam 05.10.2018 | 14:49
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo zusammen, gibt es einen Beispielrechner (z.B. Excel o.ä.) mit dem man Verzicht und Wirkung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben Bezug einer Teilrente (z.B. 99%) ab Regelalter mit Zuwachs aus Pflege (je nach Pflegegrad) und höherem Zugangsfaktor der neuen EP ab Regelalter (+0,005/Monat) zum jeweiligen kft. Stichtag 01.07. halbwegs verlässlich rechnen kann? (kft. Rentenanpassungen mal beiseite gelassen)
Hallo so oder so doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten. Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes: vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020 Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 € In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt: Oktober 2018 = 676,17 Juli 2019 = 682,62 Juli 2020 = 709,60 Oktober 2020 = 717,60 ab Juli 2021 = 739,01 Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43 Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten) wünscht Jonny
Nicht billig heisst was genau?
Jonnyam 05.10.2018 | 14:09
Hallo so oder so doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten. Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes: vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020 Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 € In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt: Oktober 2018 = 676,17 Juli 2019 = 682,62 Juli 2020 = 709,60 Oktober 2020 = 717,60 ab Juli 2021 = 739,01 Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43 Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten) wünscht Jonny
DRVam 05.10.2018 | 15:22
Zitat von Interesse anzeigenausblenden
Interesse schrieb

Hallo zusammen,

gibt es einen Beispielrechner (z.B. Excel o.ä.) mit dem man Verzicht und Wirkung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben Bezug einer Teilrente (z.B. 99%) ab Regelalter mit Zuwachs aus Pflege (je nach Pflegegrad) und höherem Zugangsfaktor der neuen EP ab Regelalter (+0,005/Monat) zum jeweiligen kft. Stichtag 01.07. halbwegs verlässlich rechnen kann? (kft. Rentenanpassungen mal beiseite gelassen)[/quote]

Hallo so oder so

doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten.

Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes:

vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020

Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 €

In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt:

Oktober 2018 = 676,17

Juli 2019 = 682,62

Juli 2020 = 709,60

Oktober 2020 = 717,60

ab Juli 2021 = 739,01

Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43

Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten)

wünscht

Jonny

[/quote]

Nicht billig heisst was genau?

Hallo so oder so doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten. Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes: vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020 Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 € In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt: Oktober 2018 = 676,17 Juli 2019 = 682,62 Juli 2020 = 709,60 Oktober 2020 = 717,60 ab Juli 2021 = 739,01 Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43 Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten) wünscht Jonny
Nicht billig heisst was genau?
Das heißt, dass sich entsprechende Rentenprogramme nur für Personen lohnen, die sich auch beruflich mit Rentenrecht befassen und zwar über die normale Beratertätigkeit hinaus!
Hobbyam 05.10.2018 | 15:31
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Hallo zusammen, gibt es einen Beispielrechner (z.B. Excel o.ä.) mit dem man Verzicht und Wirkung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben Bezug einer Teilrente (z.B. 99%) ab Regelalter mit Zuwachs aus Pflege (je nach Pflegegrad) und höherem Zugangsfaktor der neuen EP ab Regelalter (+0,005/Monat) zum jeweiligen kft. Stichtag 01.07. halbwegs verlässlich rechnen kann? (kft. Rentenanpassungen mal beiseite gelassen)
Hallo so oder so doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten. Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes: vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020 Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 € In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt: Oktober 2018 = 676,17 Juli 2019 = 682,62 Juli 2020 = 709,60 Oktober 2020 = 717,60 ab Juli 2021 = 739,01 Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43 Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten) wünscht Jonny
Nicht billig heisst was genau?
Das heißt, dass sich entsprechende Rentenprogramme nur für Personen lohnen, die sich auch beruflich mit Rentenrecht befassen und zwar über die normale Beratertätigkeit hinaus!
Dann bist du und dein Pseudonym DRV also eher ein Hobby- Berater oder wie ist das zu interpretieren? Wenn Leute etwas fragen, wollen sie doch auch konkrete Antworten und Zahlen, oder ist dem nicht so?
oder soam 05.10.2018 | 15:46
@Jonny: muss ich da den kompletten VV erfassen (der mir u.U. nicht vorliegt) oder findet sich der Rechnung und 'Extras' 'Finanzrechner (F6)' - ich denke wir reden vom gleichen Programm... :-)
DRVam 05.10.2018 | 20:10
Zitat von Hobby anzeigenausblenden
Hobby schrieb

Hallo zusammen,

gibt es einen Beispielrechner (z.B. Excel o.ä.) mit dem man Verzicht und Wirkung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben Bezug einer Teilrente (z.B. 99%) ab Regelalter mit Zuwachs aus Pflege (je nach Pflegegrad) und höherem Zugangsfaktor der neuen EP ab Regelalter (+0,005/Monat) zum jeweiligen kft. Stichtag 01.07. halbwegs verlässlich rechnen kann? (kft. Rentenanpassungen mal beiseite gelassen)[/quote]

Hallo so oder so

doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten.

Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes:

vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020

Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 €

In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt:

Oktober 2018 = 676,17

Juli 2019 = 682,62

Juli 2020 = 709,60

Oktober 2020 = 717,60

ab Juli 2021 = 739,01

Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43

Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten)

wünscht

Jonny

[/quote]

Nicht billig heisst was genau?[/quote]

Das heißt, dass sich entsprechende Rentenprogramme nur für Personen lohnen, die sich auch beruflich mit Rentenrecht befassen und zwar über die normale Beratertätigkeit hinaus![/quote]

Dann bist du und dein Pseudonym DRV also eher ein Hobby- Berater oder wie ist das zu interpretieren? Wenn Leute etwas fragen, wollen sie doch auch konkrete Antworten und Zahlen, oder ist dem nicht so?

Hallo so oder so doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten. Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes: vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020 Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 € In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt: Oktober 2018 = 676,17 Juli 2019 = 682,62 Juli 2020 = 709,60 Oktober 2020 = 717,60 ab Juli 2021 = 739,01 Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43 Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten) wünscht Jonny
Nicht billig heisst was genau?
Das heißt, dass sich entsprechende Rentenprogramme nur für Personen lohnen, die sich auch beruflich mit Rentenrecht befassen und zwar über die normale Beratertätigkeit hinaus!
Dann bist du und dein Pseudonym DRV also eher ein Hobby- Berater oder wie ist das zu interpretieren? Wenn Leute etwas fragen, wollen sie doch auch konkrete Antworten und Zahlen, oder ist dem nicht so?
. Zunächst mal glaube ich nicht, dass wir zusammen im Sandkasten gespielt haben, aber dass Leute wie Sie respektlos andere duzen, ist ja nicht weiter erstaunlich. Im Übrigen können Sie gern die Suchfunktion nutzen, denn vor längerer Zeit wurden die Preise hier im Forum genannt und die waren mehr als happig. Nur private Rentenberater oder ausgesuchte Personen der Rentenversicherung, die diese bezahlt oder bezuschusst bekommen, können sich diese Programme leisten. Vielleicht nennt Jonny ja auch noch den Preis, damit auch Leute wie Sie zufrieden sind, falls das überhaupt möglich ist.
Hobbyam 05.10.2018 | 21:31
Zitat von DRV anzeigenausblenden
DRV schrieb

Hallo so oder so

doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten.

Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes:

vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020

Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 €

In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt:

Oktober 2018 = 676,17

Juli 2019 = 682,62

Juli 2020 = 709,60

Oktober 2020 = 717,60

ab Juli 2021 = 739,01

Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43

Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten)

wünscht

Jonny

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Nicht billig heisst was genau?[/quote]

Das heißt, dass sich entsprechende Rentenprogramme nur für Personen lohnen, die sich auch beruflich mit Rentenrecht befassen und zwar über die normale Beratertätigkeit hinaus![/quote]

Dann bist du und dein Pseudonym DRV also eher ein Hobby- Berater oder wie ist das zu interpretieren? Wenn Leute etwas fragen, wollen sie doch auch konkrete Antworten und Zahlen, oder ist dem nicht so?[/quote].

Zunächst mal glaube ich nicht, dass wir zusammen im Sandkasten gespielt haben, aber dass Leute wie Sie respektlos andere duzen, ist ja nicht weiter erstaunlich.

Im Übrigen können Sie gern die Suchfunktion nutzen, denn vor längerer Zeit wurden die Preise hier im Forum genannt und die waren mehr als happig.

Nur private Rentenberater oder ausgesuchte Personen der Rentenversicherung, die diese bezahlt oder bezuschusst bekommen, können sich diese Programme leisten.

Vielleicht nennt Jonny ja auch noch den Preis, damit auch Leute wie Sie zufrieden sind, falls das überhaupt möglich ist.

Hallo zusammen, gibt es einen Beispielrechner (z.B. Excel o.ä.) mit dem man Verzicht und Wirkung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben Bezug einer Teilrente (z.B. 99%) ab Regelalter mit Zuwachs aus Pflege (je nach Pflegegrad) und höherem Zugangsfaktor der neuen EP ab Regelalter (+0,005/Monat) zum jeweiligen kft. Stichtag 01.07. halbwegs verlässlich rechnen kann? (kft. Rentenanpassungen mal beiseite gelassen)
Hallo so oder so doch ein solcher Rechner ist in dem von mir benutzten – allerdings nicht billigen - Rentenberechnungsprogramm enthalten. Er berechnet z.B. zu dem im Artikel in die WELT vom 24.09.2018 S. 13 erwähnten Beispiel für einen Pflegenden geboren Mitte September 1950 (ohne Altersteilzeitvereinbarung vor 2007) daher Regelaltersrente seit Februar 2016 in Höhe von z.Zt. monatlich 683 €, Pflege in Pflegegrad 4 [Pflegegeld] von Oktober 2018 – September 2020 Folgendes: vorteilhaft nach 24 Monaten ab Oktober 2020 Rentenbetrag ab Juli 2021 monatlich 739,01 € In einer Exceltabelle wird der Berechnungsgang für die einzelnen Pflegezeiten bis zum Kalenderjahresende, dem Zugangsfaktor zum Juli des Folgejahres und der Verzicht von 1 % während der Pflegezeit dargestellt. So sind auch die einzelnen Rentenmonatsbeträge aufgeführt: Oktober 2018 = 676,17 Juli 2019 = 682,62 Juli 2020 = 709,60 Oktober 2020 = 717,60 ab Juli 2021 = 739,01 Im Juli 2022 ergäbe sich ein Saldo von 995,43 Viel Spaß beim Nachrechnen (mit den ab Januar 2019 geltenden Werten) wünscht Jonny
Nicht billig heisst was genau?
Das heißt, dass sich entsprechende Rentenprogramme nur für Personen lohnen, die sich auch beruflich mit Rentenrecht befassen und zwar über die normale Beratertätigkeit hinaus!
Dann bist du und dein Pseudonym DRV also eher ein Hobby- Berater oder wie ist das zu interpretieren? Wenn Leute etwas fragen, wollen sie doch auch konkrete Antworten und Zahlen, oder ist dem nicht so?
. Zunächst mal glaube ich nicht, dass wir zusammen im Sandkasten gespielt haben, aber dass Leute wie Sie respektlos andere duzen, ist ja nicht weiter erstaunlich. Im Übrigen können Sie gern die Suchfunktion nutzen, denn vor längerer Zeit wurden die Preise hier im Forum genannt und die waren mehr als happig. Nur private Rentenberater oder ausgesuchte Personen der Rentenversicherung, die diese bezahlt oder bezuschusst bekommen, können sich diese Programme leisten. Vielleicht nennt Jonny ja auch noch den Preis, damit auch Leute wie Sie zufrieden sind, falls das überhaupt möglich ist.
Ausgesuchte Personen der Rentenversicherung also. Da gehörst Du dann nicht dazu?
Profiam 06.10.2018 | 08:22
@Hobby: Hier können Sie sich bezüglich entsprechender Berechnungsprogramme informieren. https://www.rv-win.de/uber-RV-Win/Preise/preise.html Es ist allerdings zu vermuten, dass Sie weder vom Personenkreis, noch vom Preis und schon gar nicht vom rentenrechtlichen Intellekt für die Nutzung in Betracht kommen.
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