Hallo C.
bei den Pflichtbeiträgen, die von der Pflegekasse für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen gezahlt werden, handelt es sich um vollwertige Pflichtbeiträge. Sie entfalten die selbe Wirkung wie Pflichtbeiträge aus einer abhängigen (Arbeitnehmer-)Beschäftigung.