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Experten-Antwort

beiträge als selbständiger

von wolfgang Schmitt09.12.2016 | 22:19
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6 Antworten

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Ich habe mich im November 2012 nach Beginn meiner Selbständigkeit und Eintragung in die handwerksrolle von der versicherungspflicht befreien lassen. Eigentlich hätte ich beiträge zahlen müssen, aber da ich bereits18 Jahre eingezahlt hatte, hab ich mich von der Zahlung befreien lassen. Nun würde ich doch gerne wieder pflichtbeiträge zahlen, es geht mir um einen Anspruch auf die Erwerbs minderungsrente.Mein stSteuerberater sagte nun, ich könnte eventuelle auch pflichtbeiträge als selbständiger wieder auf Antrag zahlen. Ist das tatsächlich möglich trotz der Befreiung 2012?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag „Wolfgang Schmitt“!

Auf Antrag versicherungspflichtig sind Personen, die nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind, wenn sie die Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen.

Da Sie im November 2012 die Tätigkeit aufgenommen haben, ist diese fünf Jahresfrist noch nicht abgelaufen.

Grundsätzlich ist aber die Antragspflichtversicherung für eine selbständige Tätigkeit aus-geschlossen, wenn für _diese_ selbständige Tätigkeit eine Befreiung von der Versicherungspflicht erteilt wurde.

Ausnahme:

Für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Handwerker), die bei Zahlung von 18 Jahren Pflichtbeiträgen von der Versicherungspflicht befreit wurden, ist eine Antragspflichtversicherung _für dieselbe Tätigkeit zulässig_.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

W*lfgangam 09.12.2016 | 22:59
Hallo N*mensvetter, die Befreiung in _dieser_ Tätigkeit gilt, da gibt es kein zurück. Es besteht lediglich die Möglichkeit, 'normale' freiwillige Beiträge in die DRV zu zahlen, von mtl. 84,15 - 1.159,40 EUR mtl. Das führt aber nicht zum Wiedererlangen des inzwischen verlorenen EM-Rentenanspruchs, die Beiträge können aber ggf. steuerrechtlich verwertet werden. Sofern Sie parallel einen Minijob aufnehmen würden (vorrangige Versicherungspflicht bestehen lassen!), wären Sie nach 3 Jahren Pflichtversicherung wieder für den Fall einer Erwerbsminderung seitens der DRV abgesichert ...dafür reicht es auch, im 'Kumpelbetrieb' die Papiere zu sortieren/Buchhaltung oder schlicht die Latrine zu putzen - so lange das gesetzlich einwandfrei 'buchfest' und der versicherungspflichtige Minijob jederzeit nachprüfbar ist. Gruß w. PS: Sollten Sie sich vielleicht nach einem neuen Steuerberater umsehen/der auch meint RV zu können? ;-) - die Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige ist zwar innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit/Gewerbeanmeldung möglich, bei selbständigen Handwerken liegt der Fall aber anders. Und ja, wenn er denn so aufgeschlaut ist, hätte er auch auf die simple Methodik des versicherungspflichtigen Minijobs und seine rentenrechtlichen Vorteile kommen können ...der eine kennt Steuer, der andere Rente ;-)
W. Rauballam 11.12.2016 | 05:51
Oder spekuliere doch einfach auf die Grundrente und zahle vielleicht monatlich 100 Euro ein. Dann bist du bei der Grundrente oder Mindestrente auf jeden Fall dabei. Die schmeissen soviel Geld für die Asylanten zum Fenster raus, da werden sie für die eigenen Landsleute, die nicht Beamte sind, doch auch noch ein paar Nüsse übrig haben oder?
Werner67am 12.12.2016 | 07:47
Innerhalb der ersten 5 Jahre einer selbständigen Tätigkeit kommt die Versicherungspflicht auf Antrag in Frage. Eine vorherige Befreiung als Handwerker steht dem nicht entgegen. Wenn Sie seit 2012 selbständig sind, ist die Frist also noch offen. Allerdings müssten Sie erst wieder 3 Jahre Pflichtbeiträge zahlen, bevor Sie auch wieder für den Fall der Erwerbsminderung versichert sind. Außerdem sollte man unbedingt beachten, dass man sich von dieser Antrags-Pflichtversicherung später nicht mehr befreien lassen kann, d.h. wenn die Pflichtversicherung einmal bewilligt wurde MUSS man Beiträge zahlen, solange man die Tätigkeit ausübt.
W. Rauballam 12.12.2016 | 12:30
Die schmeissen soviel Geld für die Asylanten zum Fenster raus, da werden sie für die eigenen Landsleute, die nicht Beamte sind, doch auch noch ein paar Nüsse übrig haben oder?
...besser *Eier in der Hose/noch besser: 2 Pfund Brain unterm Flachdach, und Sie würden das etwas differenzierter sehen - wo sich bei Ihnen offenbar lediglich 2 schwarzbraune Erdnüsse um die Deutungshoheit balgen, kann man nicht mehr erwarten ;-) Gruß w.
nein, weder Ass-Kisser für irgendwelche (rote oder braune Leute) gewesen noch Verräternatur oder Denunziantentyp! Und du?
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