Hallo Ines,
die Waisen haben aus der Waisenrente keine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag.
Die Beitragsfreiheit für Waisenrentenantragsteller und Waisenrentenbezieher endet mit Erreichen der für sie maßgebenden Altersgrenze für die Familienversicherung oder wenn Sie aus anderen Gründen versicherungspflichtig werden, zum Beispiel durch Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung.