Beiträge zur RV nach Ende der Zurechnungszeit bei teilw. Erwerbsminderungsrente

von
xyz

Hallo,

beziehe Erwerbsminderungsrente(teilw.) und arbeite im geringen Umfang(ca. 1000€). Die Zurechnungszeit endet in Kürze, bis zur Regelaltersrente ist es aber noch eine Zeit.

Wann werden die Beiträge, die nach Ende der Zurechnungszeit geleistet werden, berücksichtigt?

Jährlich, oder ab Regelaltersrente?

Danke für die Info

von
Schade

Mit Beginn einer Altersrente (entweder AR für Schwerbehinderte, AR lanj. Vers., AR bes. langj. Versicherte, RegelAR)

Experten-Antwort

Hallo xyz,

der Antwort von Schade schliessen wir uns an.

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