Hallo,
beziehe Erwerbsminderungsrente(teilw.) und arbeite im geringen Umfang(ca. 1000€). Die Zurechnungszeit endet in Kürze, bis zur Regelaltersrente ist es aber noch eine Zeit.
Wann werden die Beiträge, die nach Ende der Zurechnungszeit geleistet werden, berücksichtigt?
Jährlich, oder ab Regelaltersrente?
Danke für die Info