Hallo willibald,
wie Batrix schon ausführte: Beim Bezug von Arbeitslosengeld gilt als Beitragsbemessungsgrundlage 80% des der Leistung zugrundeliegenden Arbeitsentgelts. Dieses wird mit dem aktuellen Beitrag multipliziert und ergibt somit den von der BA zu zahlenden Beitrag. Die Anzahl eventueller Kinder spiel hierbei keine Rolle.