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Experten-Antwort

Beitragserstattung

von Luigi Paglialunga14.04.2014 | 09:53
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren Seit 2008 lebe ich in der Schweiz. Davor habe ich seit meinem 16. Lebensjahr in die Deutsche Rentenkasse eingezahlt. Besteht die Möglichkeit, das ich meine bezahlten Beiträge zurück bekomme, welche ich bis 2008 bezahlt habe? Ich möchte diese gerne in das Schweizer System einfliessen lassen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luigi Paglialunga,

unter Berücksichtigung Ihrer Angaben gehe ich erst einmal davon aus, dass Sie sich Ihre Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung nicht erstatten lassen können – eine genaue Prüfung ist im Rahmen dieses Forums jedoch nicht möglich. Insoweit kann ich Ihnen aber zu diesem Thema die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ empfehlen, welche unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232772/publicationFile/51385/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf#page13

heruntergeladen werden kann.

Hier wird detailliert auf alle Fragen des Sozialversicherungsrechts im Zusammenhang mit der Arbeit in Europa eingegangen – incl. dem Thema Beitragserstattung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Paglialungaam 14.04.2014 | 12:00
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mir die Broschüre durchlesen. Sollte ich noch Fragen haben, werde ich mich nochmals im Forum melden.
Deutsche Rentenversicherung
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