Guten Tag,
ich verdiene als Prokurist in einer GmbH über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Besteht für mich noch die Rentenversicherungspflicht?
Guten Tag,
ich verdiene als Prokurist in einer GmbH über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Besteht für mich noch die Rentenversicherungspflicht?
ich verdiene als Prokurist in einer GmbH über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Besteht für mich noch die Rentenversicherungspflicht?
Ja.
Hallo mnasahin,
Sie sind in Ihrer Beschäftigung als Prokurist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden jedoch nur aus dem Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgeführt. Aus dem über dieser Grenze liegenden Entgelt werden keine Beiträge erhoben.
Hallo mnasahin,
sofern Sie allerdings Gesellschafter der GmbH sein sollten, sieht das wohl wieder anders aus. Aber allein Prokura reicht nicht aus ...
Trösten Sie sich damit, dass von dem Betrag über der BBG kein Rentenbeitrag einbehalten wird.
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