Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beitragsrückerstattung

von Sandra K.30.08.2007 | 18:19
1348 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Experten, auch ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt, da ich nun seit 2 Jahren Beamtin auf Lebenszeit bin. Leider wurde mein Antrag abgelehnt, da die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren der Beitragszeiten erfüllt sein soll. In diese 5 Jahre sind jedoch die 2 Jahre des Referendariats, in denen ich ja Beamtin war, mit einer sogenannten Nachversicherung der beruflichen Ausbildung enthalten. Da ich den Antrag gleichzeitig mit mehreren Feunden aus dem Referendariat gestellt habe, bei denen die Zeiten fast identisch sind, diese Nachversicherung jedoch nicht eingerechnet wurde, bin ich sehr überrascht. Kann ich gegen diese Ablehung meines Antrags etwas unternehmen? Für Ihren Rat wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen S. Kettermann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können gegen diesen Bescheid ein Rechtsmittel einlegen und den Sachverhalt entsprechend begründen. Inwieweit dem dann stattgegeben werden kann, wird nach Rechtslage entschieden.

2 Antworten

lotscheram 30.08.2007 | 20:48
In Deutschland gibt es kaum etwas, wogegen man nicht Einrede, Widerspruch etc. einlegen kann. Wenn sie eine offizielle Ablenung erhalten haben, muss sie immer auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die aussagt, wohin Sie sich mit einem Widerspruch wenden können. Bitte in diesem Schreiben noch einmal nachlesen und dann Ihren Widerspruch dahin senden.
Unbekanntam 30.08.2007 | 22:13
Hallo, ich schließe mich Lotscher an. Zu den Kollegen: Sie haben vielleicht zeitlich alles gleich gemacht, aber die Kollegen wurden - aus welchem Grund auch immer - wahrscheinlich nicht nachversichert. Ihr Dienstherr versichert Sie auch nicht einfach so nach. Meistens wird das gemacht, wenn jemand, wenn man aus dem Beamtenstatus "rausfällt" oder eine Unterbrechung eintritt. Wenden Sie sich an Ihre Bezüge stelle und fragen Sie nach, ob man ggf. die Nachversicherung stornieren kann. Wenn nicht, kriegen Sie keine Beitragserstattung, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026