Hallo fassungsloser,
übertragene/begründete Rentenanwartschaften aus dem Versorgungsausgleich sind keine Pflichtbeitragszeiten !
Versicherte haben einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn unter anderem in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
Eine Berücksichtigung übertragener/begründeter Rentenanwartschaften aus dem Versorgungsausgleich kann hierbei nicht erfolgen.