Deutsche Staatsangehörige erhalten die Rentenbeträge, die auf Zeiten im Bundesgebiet beruhen auch nach Rußland in vollem Umfang. Gekürzt wird die Rente allerdings, wenn Zeiten außerhalb des Bundesgebietes bei der deutschen Rente über das FRG (Fremdrentengesetz) angerechnet wurden.
Außerdem ist es erforderlich, ein Devisenkonto in Rußland zu eröffnen.