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Experten-Antwort

Beratertätigkeit während der passiven Phase der Altersteilzeit

von J.R.07.02.2019 | 11:03
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4 Antworten

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Ich gehe bald in die passive Phase meines Altersteilzeitvertrages. Gern möchte ich noch ein bisschen weiter arbeiten und habe mir überlegt, entweder eine Nebentätigkeit aufzunehmen auf 400 EUR Basis oder selbständig als Berater tätig zu werden. Ich weiß, dass u.a. mein Arbeitgeber Interesse daran hätte, dass ich auch bei ihm, während der passiven Phase, noch selbständig als Berater tätig werde. So könnte ich mir noch etwas dazu verdienen und mein Expertenwissen weiterhin nutzen. Das wäre für mich wie auch für meinen Arbeitgeber eine Win- Win Situation. Jetzt habe ich einige Fragen: 1. Ginge dies rechtlich, oder kann ich als Berater dann nur bei einem anderen Arbeitgeber, tätig werden? 2. Ist es richtig, dass eine Nebentätigkeit nur bei einem anderen Arbeitgeber möglich wäre? 3. Gibt es für die Anzahl von Nebentätigkeiten eine Begrenzung? (Unser Tarifvertrag sieht keine Begrenzung vor.) Könnte ich für mehrere Firmen arbeiten auf 400 EUR Basis? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im folgenden ein Link mit der Regelungen zur Altersteilzeit.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-14-Uebergang_ba015372.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

tjaam 07.02.2019 | 11:36
Schauen Sie in Ihren ATZ-Vertrag. Oft sind weitere Beschäftigungen nur bis 450 € pro Monat zulässig. Manchmal steht auch in ATZ-Verträgen, dass wenn die Tätigkeit/Selbstständigkeit schon Jahre vor der ATZ bestand, dann kein Problem. Das scheint aber bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Also, mal den ATZ-Vertrag lesen und ggf. Ihre Personalabteilung ansprechen. Nicht das wirklich ein Störfall ausgelöst wird.
senf-dazuam 07.02.2019 | 11:29
Was sagt der ATZ-Vertrag dazu, was ggf. eine BV oder ein Tarifvertrag? Arbeiten trotz passiver Phase könnte ein Störfall sein, die ATZ würde rückabgewickelt ... Eher ein arbetisrechtliches Problem, also den Arbeitgeber, den Betriebsrat, die Gewerkschaft dazu befragen
Werner67am 07.02.2019 | 14:25
Grundsätzlich sind selbständige Tätigkeiten, die man für seinen Arbeitgeber neben einer versicherten Beschäftigung parallel ausübt, immer problematisch. Da steht grundsätzlich der Verdacht von Scheinselbständigkeit im Raum - insbesondere, wenn Sie als selbständiger Berater im Grunde dasselbe machen wie in der Arbeitnehmer-Tätigkeit. Sie sollten schon eine sehr gute Begründung dafür haben, warum diese Tätigkeit nicht mit der Arbeitnehmer-Tätigkeit zusammengerechnet wird - z.B. weil Sie in der selbst. Nebentätigkeit etwas vollkommen anderes machen, was mit ihrem bisherigen Job überhaupt nichts zu tun hat. (z.B. Sie sind Software-Entwickler und betreiben im Nebenjob einen Catering-Service) Wenn Sie dagegen im Grunde dasselbe machen (also z.B. wenn Sie als Nebentätigkeit einen Beratervertrag haben, weil der Arbeitgeber gelegentlich Ihr Know-How braucht für Projekte, bei denen Sie auch im Hauptjob als Arbeitnehmer hätten mitarbeiten können), dann handelt es sich eben nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern beide Tätigkeiten bilden ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer ... womit Sie sich die Altersteilzeit zerschießen würden. Es ist deshalb sicherer, wenn Sie die Nebentätigkeit nicht bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber ausüben. Gruß Werner
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