@Expertenteam,
Noch einmal zur Frage von User W°lfgang: §14 SGB I)
*) Frage an Experten/"DRV-KollegInnen": Erhalten Versicherte, die selbst bis zum Rentenantrag/Regelaltersrente nie eine Kontenklärung gemacht, auch den Hinweis auf die noch bestehende Nachzahlungsoption weit jenseits der 45/konnten ja auf diese Option mangels Erfassung von Ausbildungszeiten nicht vorher informiert werden? Oder lässt man die im 'nicht nachgefragten Regelungsdickicht' stehen? -> "was der nicht (nach)fragt, teilen wir dem auch nicht mit!" ...bis er auf die entsprechenden RAA trifft.
§115 SGB VI "Rentenauskünfte werden von Amts wegen erteilt"
OLG München Az. 1 U 5070/10
- Hinweis auf mögliche Nachzahlungen von Rentenbeiträgen bei Nichterfüllung der Wartezeit bei einer Altersrente
Und insbesondere BGH Az. III ZR 466/16
Die Frage von "W°olfgang" ist voll berechtigt und hat Brisanz, da durch aktuelle BGH, OLG; Bundessozialgerichtsurteilen untersetzt. (Beratungspflicht)
Eine Antwort auf die Frage von "W°lfgang" kann sicherlich nur die Rechtsabteilung des DRV-Bund geben.