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Experten-Antwort

Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei EM-Rente

von Django11.07.2015 | 13:30
1311 Ansichten
10 Antworten

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Hallo zusammen! Ich habe einen GdB von 60 und bekomme seit 2013 EM-Rente. Die Erwerbsminderung liegt sber schon seit 12/2011 vor laut med. Begutachtung. Leider habe ich bishern ohc nicht so viel Beiträge leistne können, wie erhofft: 2002 Abi 2002 - 2003 Zivi 2003 - 2006 Ausbildung seit 2006 Studium Anfang 2009: Diagnose einer chronischen Erkrankung; danach schnelle Verschlechterung meines Gesundheitszunstandes. Wenn ich die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze richtig verstanden habe, wird bei mir die Zeit von 12/2008 - 12/2011 berücksichtigt. Da ich in dieser Zeit studiert habe, habe ich auch keine Rentenpunkte erworben. Gibt es in so einem Fall keine andere Regelung, dass man die Rentenpunkte der letzten 3 Jahre in Beschäftigung/ Arbeitslosigkeit berücksichtigt? Hat da jemand Erfahrung? Vielen Danke für die Hilfe, Django

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2015 | 10:04

Hallo Django,

„Naja“ und „W*fgang“ haben Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

9 Antworten

W*lfgangam 11.07.2015 | 20:25
Zitat von Django anzeigen
Hallo Django, in diesem Fall wird die 'Mindesthinzuverdienstgrenze' angesetzt - 0,5 Entgeltpunkte für die letzten 3 Jahre - und darauf aufbauend der zulässige Hinzuverdienst für die EM-Rente ...steht im EM-Bescheid genau drin. Ist ggf. um aktuelle Werte/Hinzuverdienstgrenzen zu erhöhen, wenn der Bescheid schon ein paar Tage älter (2013) ist …viel tut sich da aber nicht. Gruß w.
Najaam 11.07.2015 | 20:25
Hallo Django, es werden die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der EM zugrundegelegt. Also von 01.01.2008 bis 31.12.2010. Wenn Sie in dieser Zeit keine Entgeltpunkte erzielt haben, dann wird ein Wert von 1,5 EP für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen verwendet. Eine Verschiebung der Frist ist nicht möglich.
Djangoam 11.07.2015 | 20:41
Hallo! Danke euch für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich das richtig verstehe, werde ich - böse formuliert - dafür "bestraft", dass ich mich nach der Ausbildung studieren und mich weiterbilden möchte. Hmmm,... :-/
W*lfgangam 11.07.2015 | 21:02
Zitat von Django anzeigen
...'schön formuliert', Sie werden nicht sofort auf 'Null' gesetzt :-) Gruß w. ...über die Hinzuverdienstgrenzen kann man so oder so diskutieren - immerhin sind sie ein Merkmal, _was_ zulässig ist, um eine staatliche Leistung/Rente zu erhalten/diese gekürzt/nicht gezahlt wird.
SozPolam 12.07.2015 | 11:32
Geben Sie nur bloss alle Hinzuverdienste genauestens und sofort an! Wir kommen Ihnen nämlich in jedem Fall auf die Schliche! Und dann wird sie sofort entzogen, Ihre Rente! Und Sie kommen ins Zuchthaus wenn etwas nicht stimmen sollte!
SozPolam 12.07.2015 | 18:41
Zitat von Django anzeigen
Geben Sie nur bloss alle Hinzuverdienste genauestens und sofort an! Wir kommen Ihnen nämlich in jedem Fall auf die Schliche! Und dann wird sie sofort entzogen, Ihre Rente! Und Sie kommen ins Zuchthaus wenn etwas nicht stimmen sollte!
Klar, immer! Die Regeln des Spiels sind klar.
Höchst erfreulich! Ein anständiger und vernünftiger Bürger hier! Da sollten sich viele ein Beispiel nehmen!
Djangoam 18.07.2015 | 00:43
Hallo Experte, danke für Ihre Bestätigung der Sachlage. Bei dieser Angelegenheit, habe ich auch von der Rentenreform im Jahr 2014 gelesen, dass es bei EM-Anträgen einen Günstigeprüfung in Bezug auf die letzten vier Jahre vor dem Renteneintritt gibt. Hätte das meine Situation wesentlich verbessert? Mit freundlichen Grüßen Django
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