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Experten-Antwort

Berechnung witwen/wer Rente

von Wanderer15.03.2021 | 11:29
99 Ansichten
11 Antworten

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Wir wollen wissen wie es nah dem Todesfall weitergeht Altes Recht 1970 geheiratet ein Kind, erwachsen Beide Ehepartner Rentner Brutto Rente Ehemann 2289,22 € , seit 2007 in Rente Brutto Rente Ehefrau 1951,44 € , seit 2015 in Rente Was bekommen der weiterlende, Witwer od. Witwe ? Zusatzeinkommen Betriebsrente Brutto 297,48 € Mann w.ob. ZVK Brutto 551,19 € Frau hier gilt das alte Recht "wegen Anrechnung" Bitte um Berechnung und Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wanderer,

den Ausführungen von Jonny und Mitleser schließen wir uns an.

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10 Antworten

Glaskugelam 15.03.2021 | 13:01
Das richtet sich alles nach dem (Un)Recht, was bei Eintritt des möglichen Leistungsfalls gelten wird. Vielleicht sind dann auch schon die Kassen leer oder es gibt keinen Euro mehr oder es kommt der digitale Euro oder...
Jonnyam 15.03.2021 | 13:03
Da altes Recht zählen die Betriebsrenten nicht als Einkommen. Für das erwachsene Kind gibt es keinen Freibetrag Überlebende Witwe: Nach dem Sterbevierteljahr werden auf 1173,47 € von den 1951,44 € pauschal 14 % abgezogen, so dass 1678,24 verbleiben und nach Abzug des Freibetrags von 771,14 € 40 % , also 362,84 € angerechnet. Verbleiben mithin 810,63 € Überlebender Witwer: Nach dem Sterbevierteljahr werden auf 1000,32 € von den 2289,22 € pauschal 13 % abgezogen, so dass 1991,62 verbleiben und nach Abzug des Freibetrags von 771,14 € 40 % , also 488,19€ angerechnet. Verbleiben mithin 512,13 € Wünsche beiden, dass dies noch lange nicht in einem Rentenbescheid steht, der dann natürlich auch neuere Daten enthält.
Jonnyam 15.03.2021 | 15:58
Ja, das war leider ein falsches Datum. Einfach mal mit dem richtigen Betrag selbst rechnen. Danke für den Hinweis
Wandereram 16.03.2021 | 20:02
Da altes Recht zählen die Betriebsrenten nicht als Einkommen. Für das erwachsene Kind gibt es keinen Freibetrag Überlebende Witwe: Nach dem Sterbevierteljahr werden auf 1173,47 € von den 1951,44 € pauschal 14 % abgezogen, so dass 1678,24 verbleiben und nach Abzug des Freibetrags von 771,14 € 40 % , also 362,84 € angerechnet. Verbleiben mithin 810,63 € Überlebender Witwer: Nach dem Sterbevierteljahr werden auf 1000,32 € von den 2289,22 € pauschal 13 % abgezogen, so dass 1991,62 verbleiben und nach Abzug des Freibetrags von 771,14 € 40 % , also 488,19€ angerechnet. Verbleiben mithin 512,13 € Wünsche beiden, dass dies noch lange nicht in einem Rentenbescheid steht, der dann natürlich auch neuere Daten enthält.
Warum nur 771,14 EUR Freibetrag? So niedrig war er zuletzt zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.06.2016. Inzwischen sollte sich der Freibetrag auf 902,62 EUR belaufen.
Hallo Bitte mit richtigen FB 2021 beide Rente berechnen und was kommt dann für jeden raus.
Gut zu wissenam 16.03.2021 | 20:11
, dass sich jetzt hier im Forum jeder seine Rentenansprüche individuell berechnen lassen kann. Das werde ich mal entsprechend verbreiten. Das wird die Beraterinnen und Berater am Telefon und evtl. bald auch wieder in den Auskunfts- und Beratungsstellen deutlich entlasten. Hoffentlich holt die Betreiber dieses Forums ihre gut gemeinte Hilfe nicht bald ein. VG
senf-dazuam 17.03.2021 | 08:44
Zitat von Wanderer anzeigen
Wenn das einen Frage gewesen sein sollte, dann bitte mit einem "?" den Satz abschließen. Was wollen Sie mit hier von hilfreichen Geistern berechneten Werten? Pi mal Daumen ist das hier schon beschrieben, aber wenn die DRV aus irgendwelchen Gründen andere Werte ermittelt, was hilft Ihnen dann, wenn hier jemand mehr oder weniger errechnet hat? Nix. Im Fall des Falles steht alles im Rentenbescheid. Ungefähre Werte zur Planung haben Sie bereits, was im Fall des Falles an Freibeträgen oder sonstigen Regelungen gilt, steht eh in den Sternen.
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