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Experten-Antwort

Berücksichtungszeiten Kindererziehung

von Eva Bölke16.01.2015 | 11:46
982 Ansichten
2 Antworten

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Auf dem Rentenbescheid steht der Versicherungsverlauf und darunter steht : Im Versicherungsverlauf sind außerdem rentenrechtlich bedeutsame Zeiten wg. Kindererziehung. von---bis. Muss ich um die Wartezeit zu berechnen diese Monate der Versicherungsverlaufszeit hinzurechnen (natürl. ohne die Zeiten mit pflichtbeiträgen)? Für Amtwort wäre ich dankbar!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2015 | 15:02

Hallo Eva Bölke,

dem Beitrag von „LS“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Im Zweifel können Sie sich aber auch gern nochmals unter Vorlage Ihres Versicherungsverlaufs an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

1 Antworten

LSam 16.01.2015 | 13:22
hinzuzurechnen sind Mon. BÜZ nur, wenn sie nach dem Ende des Erfassungszeitraumes in der Rentenauskunft angefallen sind. . In einer Rentenauskunft sind alle Monate BÜZ, auch die ohne Beschäftigung und die beitragsfreien Monate BÜZ bereits mit berücksichtigt und in der dargestellten Summe bereits erfüllter Wartezeitmonate für die einzelnen Rentenarten mit enthalten.
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