Ist es verlässlich, wenn im Versicherungsverlauf vor 2004 berufliche Ausbildung gekennzeichnet wurde oder müssen noch Nachweise nachgereicht werden.
11.02.2013, 08:26
von
K.Bausch
11.02.2013, 10:33
von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha
Wenn die Ausbildung bereits als solche im Versicherungsverlauf aufgeführt ist, muss keine Kontenklärung diesbezüglich durchgeführt werden.
Nachweise sind nicht zu erbringen, da diese seitens des Arbeitgebers/Ausbildungsbetriebes richtig gemeldet wurden.
12.02.2013, 09:40
Experten-Antwort