Hallo Amomwabo,
Schade hat die Voraussetzungen für die Anrechnung von schulischen/fachschulischen Ausbildungen als Anrechnungszeiten bereits genannt.
Sie sollten Ihre Unterlagen einfach im Rahmen einer Kontenklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen, damit die entsprechende Anrechnung in Ihrem Fall geprüft werden kann.