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Berufliche Reha?

von Muttilein29.01.2009 | 08:23
860 Ansichten
3 Antworten

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Meine Freundin aus Thüringen hat im Juni 08 die Diagnose Hautkrebs erhalten. Die Behandlung und die Med. Reha sind so gut wie abgeschlossen. Ihr GdB beträgt 70%. Da sie als Marktleiter eines Lebensmittelmarktes gearbeitet hat (viel schwer heben,....) wird sie das wohl nicht mehr machen können. Welche beruflichen Möglichkeiten hat sie und kommen für sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage? Muß für die Teilnahme an einer solchen Maßnahme Arbeitslosigkeit vorliegen oder ist das auch möglich mit weiterer Zugehörigkeit zum Betrieb? Herzlichen Dank für alle Infos! Muttilein

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2009 | 15:49

Hallo Muttilein,

Ihre Freundin kann jederzeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Hierbei ist es unerheblich, ob derjenige z. B. beschäftigt, arbeitslos bzw. arbeitsunfähig ist.

Der Antragsteller muß darüberhinaus aus medizinischer Sicht dauerhaft nicht in der Lage sein seinen erlernten Beruf bzw. seine bisher überwiegend ausgeübte Tätigkeit weiterhin auszuüben und auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angewiesen sein um die weitere Eingliederung im Berufsleben zu gewährleisten und somit einen vorzeitigen Rentenbezug zu vermeiden. Die Zuständigkeit der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wäre dann gegeben, wenn Ihre Freundin mindestens 15 Jahre (180 Kalendermonate) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hätte oder aber unmittelbar im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger Leistungen zur beruflichen Rehabilitation angeregt würden. Ansonsten würden über die örtliche Agentur für Arbeit weitere Leistungen zur Rehabilitation geprüft.

Wir empfehlen angesichts der geschilderten Sachlage eine Kontaktaufnahme mit dem Rentenversicherungsträger (vermutlich hat dieser auch bereits die medizinische Rehabilitation bewilligt) zur weiteren Abklärung, ob und inwieweit weitere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Ihre Freundin in Betracht kommen.

2 Antworten

Rosannaam 29.01.2009 | 09:38
Sie sollte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV stellen (arbeitslos muß sie natürlich nicht sein!). Es wird dann geprüft, ob solche Maßnahmen sinnvoll sind, ob eine Umschulung in Frage kommt, für welchen Beruf, etc. etc. Wie alt ist Ihre Freundin denn? MfG Rosanna.
Muttileinam 29.01.2009 | 13:39
Meine Freundin ist 45 . Gruß Muttilein
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