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Experten-Antwort

Berufliche Reha, Übergangsgeld wird vorsorglich einbehalten ?

von Hase5230.05.2018 | 17:31
876 Ansichten
9 Antworten

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Habe Bescheid bekommen von der Knappschaft Bahn See das mein Übergangsgeld für meine Maßnahme vorsorglich einbehalten wird solange bis ein Aufhebungsbescheid vom Jobcenter vorliegt. Frage : 1. Bedeutet dass, man bekommt so lange auch keine Fahrtkosten erstattet bekommt ( Braucht man ja sonst komme ich nicht zur bfw ). 2. Wenn die DRV das Geld auf das Jobcenter Geld anrechnet bekomme ich ja für den folgenden Monat keine Leistungen, daß das JC im voraus zahlt und die DRV rückwirkend, wovon soll man solange leben ? 3. an wenn kann ich mich wenden, wenn ich eine Beschwerde bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde über meinen zuständigen SB bei der DRV KBS einreichen möchte? Vielen Dank !!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hase52,

das Arbeitslosengeld II, welches für den gleichen Zeitraum gezahlt wurde, für den nun ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, ist an das Jobcenter zu erstatten. Der Rest - Übergangsgeldbetrag wird nach Vorlage des konkreten Erstattungsanspruches ausgezahlt. Bei einem finanziellen Engpass kann ggf. Sozialhilfe beantragt werden.

Die Fahrkostenerstattung ist von dem Erstattungsanspruch des Jobcenters grundsätzlich nicht betroffen - hier müsste also die Auszahlung erfolgen.

Eine Beschwerde über die Sachbearbeitung wäre im Übrigen z. B. über die Geschäftsführung der Behörde möglich.

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8 Antworten

Armer Sachbearbeiteram 30.05.2018 | 21:25
Mir tut Ihr Sachbearbeiter leid. Sie scheinen tatsächlich ein unbelehrbarer, beratungsresistenter „Nervzwerg“ zu sein. Wieviel Threads mit Fragen wollen Sie hier noch aufmachen? Sie sind nicht der Nabel der Welt. Wenn Sie das verinnerlicht haben, können Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auch vernünftig kommunizieren und auch Ihre Fragen klären.
Hase52am 31.05.2018 | 12:28
Ach ja , ich glaube schon das ich ein recht darauf habe zu fragen, schließlich bin ich Beitragszahler wie alle anderen und wenn man so etwas noch nie bekommen hat, kennt man sich halt nicht aus. Kann ja nicht jeder "Dauergast" bei der DRV sein wie wahrscheinlich Sie !! Ich hoffe Sie stehen auch mal einen Monat ohne Geld da und wissen nicht wovon sie sich etwas zu essen kaufen sollen. Sei sind ein Beispiel für die Ignorante eiskalte Gesellschaft da draußen ! Übb. ich kann so viele Threads aufmachen wie ich möchte , wir haben hier in Deutschland Meinungsfreiheit
Betroffen62am 31.05.2018 | 20:07
Ach ja , ich glaube schon das ich ein recht darauf habe zu fragen, schließlich bin ich Beitragszahler wie alle anderen und wenn man so etwas noch nie bekommen hat, kennt man sich halt nicht aus. Kann ja nicht jeder "Dauergast" bei der DRV sein wie wahrscheinlich Sie !! Ich hoffe Sie stehen auch mal einen Monat ohne Geld da und wissen nicht wovon sie sich etwas zu essen kaufen sollen. Sei sind ein Beispiel für die Ignorante eiskalte Gesellschaft da draußen ! Übb. ich kann so viele Threads aufmachen wie ich möchte , wir haben hier in Deutschland Meinungsfreiheit
Heul leiser.
Was meinst du als unbeteiligter eigentlich zum Thema Intelligenz?
Katrinam 31.05.2018 | 20:09
Ach ja , ich glaube schon das ich ein recht darauf habe zu fragen, schließlich bin ich Beitragszahler wie alle anderen und wenn man so etwas noch nie bekommen hat, kennt man sich halt nicht aus. Kann ja nicht jeder "Dauergast" bei der DRV sein wie wahrscheinlich Sie !! Ich hoffe Sie stehen auch mal einen Monat ohne Geld da und wissen nicht wovon sie sich etwas zu essen kaufen sollen. Sei sind ein Beispiel für die Ignorante eiskalte Gesellschaft da draußen ! Übb. ich kann so viele Threads aufmachen wie ich möchte , wir haben hier in Deutschland Meinungsfreiheit
Sie bestätigen eindrucksvoll Ihr Querulantentum. Machen Sie nur so weiter. Leider kann man sich über so viel menschliche Arroganz nirgendwo beschweren aber Sie werden so noch auf viele Leute treffen, die Ihnen Ihre Grenzen aufzeigen werden. Ihr Sachbearbeiter ist nur einer davon!
Soviel dazu: Ein höheres Denkniveau verschafft einen besseren Weitblick.
???am 01.06.2018 | 07:41
"1. Bedeutet dass, man bekommt so lange auch keine Fahrtkosten erstattet bekommt ( Braucht man ja sonst komme ich nicht zur bfw )." Nein. Die Fahrtkosten werden ausgezahlt. "2. Wenn die DRV das Geld auf das Jobcenter Geld anrechnet bekomme ich ja für den folgenden Monat keine Leistungen, daß das JC im voraus zahlt und die DRV rückwirkend, wovon soll man solange leben ?" Das sollte Ihnen bereits vor Maßnahmeantritt klar gewesen sein. In der Regel ist das Übergangsgeld höher als Alg2 und man überbrückt die Zeit so gut es geht mit der Nachzahlung. "3. an wenn kann ich mich wenden, wenn ich eine Beschwerde bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde über meinen zuständigen SB bei der DRV KBS einreichen möchte?" Normalerweise an den Geschäftsführer. Allerdings würde ich zumindest so lang damit warten, bis alle Zahlungen vernünftig laufen. Der will nämlich dann auch die Akte sehen und solange sie beim Geschäftsführer/Beschwerdestelle liegt, kann Ihr Sachbearbeiter keine Zahlung anweisen.
Hase52am 01.06.2018 | 17:07
Vielen Dank für die Antwort, jetzt sehe ich etwas klarer :-) Werde mal versuchen Ratenzahlung mit dem JC für die Rückzahlung zu vereinbaren. Noch ein schönes Wochenende :-)
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