Hallo Hase52,
das Arbeitslosengeld II, welches für den gleichen Zeitraum gezahlt wurde, für den nun ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, ist an das Jobcenter zu erstatten. Der Rest - Übergangsgeldbetrag wird nach Vorlage des konkreten Erstattungsanspruches ausgezahlt. Bei einem finanziellen Engpass kann ggf. Sozialhilfe beantragt werden.
Die Fahrkostenerstattung ist von dem Erstattungsanspruch des Jobcenters grundsätzlich nicht betroffen - hier müsste also die Auszahlung erfolgen.
Eine Beschwerde über die Sachbearbeitung wäre im Übrigen z. B. über die Geschäftsführung der Behörde möglich.