Hallo Susanne Müller,
die Ihrer Meinung nach notwendigen Arztkontakte sollten Sie aufnehmen und dann in Ihrem Widerspruch angeben, welche medizinischen Leiden nicht bzw. nicht umfassend berücksichtigt wurden. Nur so kann der ärztliche Dienst der Rentenversicherung ein zutreffendes Votum abgeben.