Hallo,
ich habe, aufgrund einer Behinderung, einen Antrag auf Berufliche Wiedereingliederung gestellt. Mein Ziel ist es eine Ausbildung an einem Berufsbildungswerk zu beginnen, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Statt einer eindeutigen Antwort habe ich die Aufforderung bekommen mich an einer Rehamaßnahme zu beteiligen. Leider wurde nicht das Ziel der Rehamaßnahme dargestellt.
Dient diese Rehamaßnahme der Feststellung, ob ich Ausbildungsfähig bin?
Vielen Dank für Ihre Antwort