Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPhysiotherapeuten, die überwiegend auf ärztliche An- oder Verordnungen tätig sind, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig und müssen Beiträge zahlen, sofern der Gewinn monatlich 400 € übersteigt und sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen.
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